Hab auch mal wieder eine Frage bzgl. PKH und RA-MICRO

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Chrissy Feldy
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#1

18.07.2006, 15:34

Ich hab eine Akte im Büro mit PKH-Abrechnung liegen. Die PKH-Abrechnung ist eigentlich nicht das Problem. RA-MICRO hilft ja fleißig :wink:

Aber in dem Formular in RA-MICRO (PKH-Formular RVG) sind die Reisekosten blaß hinterlegt, so dass ich diese gar nicht anwählen kann. Ich habe aber eine Bahnfahrt in Ansatz zu bringen sowie Abwesenheitsgeld. Wie funktioniert das denn nun?

Hilfeeeeeeeee. Ich merke, dass zwei Wochen zur Einarbeitung echt nicht gereicht haben. Ich scheitere doch tatsächlich am PC-Programm *grummel
L.G. Chrissy
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Manuela77
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#2

18.07.2006, 16:08

So, habe das jetzt selber mal probiert. Ich nehme nämlich bei den PKH-Abrechnung, wenn Reisekosten mit drin sind, immer den "normalen" Festsetzungsantrag mit Textbaustein, gehe also nicht über das Formular. Habe nämlich schon paar mal gehört, dass es da Probleme wegen den Reisekosten geben soll.

Also wie gesagt, ich habe das gerade nochmal probiert. Das Feld "Auswahl" ist tatsäclich grau hinterlegt. Das ist offensichtlich das, was man im Aktenkonto als Auslagen gespeichert hat. Aber man kann in das Feld, wo die eigentlichen Beträge reinkommen, reinschreiben. Den Nettobetrag, weil ja die MWSt hier noch draufgerechnet wird. Ich kann auch in das Feld unter "Reisekosten" die Bezeichnung reinschreiben. Geht das bei dir? Versuchs mal.

Falls das doch nicht klappt, müsstest du halt wirklich den "Text-Antrag" nehmen.
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NORTHERN DINO
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#3

18.07.2006, 16:50

Ich kenne zwar das dortige Formular in keiner Weise, kann mir aber vorstellen, dass die Blass-Unterlegung aus der alten Vorschrift herrührt. Nach altem Recht gab es im Hinblick auf § 126 I 2 BRAGO grundsätzlich keine anwaltlichen Reisekosten, da "zu den Bedingungen eines ortsansässigen RA" beigeordnet wurde. Alles andere wurde abgesetzt.

Nach dem RVG ist diese Vorschrift ersatzlos weggefallen. Das OLG Oldenburg hat am 06.01.06 festgestellt, dass man die anw. Reisekosten nicht mehr aus dem früheren Grund absetzen kann. Offensichtlich ist das Programm der geänderten Gesetzeslage noch nicht angepasst.
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Annile
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#4

18.07.2006, 18:55

Hat jemand vielleicht die komplette Entscheidung vom OLG Oldenburg für mich? Wäre lieb, wenn ihr vielleicht einen Link hättet, danke
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#5

18.07.2006, 19:58

Super, dass ich Euch habe. Werde es mir gleich mal aufschreiben und Morgen am PC ausprobieren. Wäre doch gelacht, wenn wir das nicht gemeinsam hinkriegen.

Aber schon doof, dass RA-MICRO nie auf dem neuesten Stand ist. Das kenne ich noch von der alten DOS-Version, die ich bis Ende 99 hatte.
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Pepsi
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#6

18.07.2006, 20:20

das liegt an keiner Gesetzesvorschrift, sondern ist eine blöde Art von RA-Micro die Reisekosten eintragen zu können..

du musst erst im Reisekostenerfassungsfenster (guck mal in der Info, oder wie dieser Knopf oben heißt), da kannst du dann zur Akte Reisekosten erfassen und mit aufnehmen

ich bin aber der Meinung, dass du die Bahnfahrt als Auslagen mit reinnehmen musst, da sonst die USt zweimal abgeführt wird, einmal von euch und einmal von der Bahn..

edit: das heißt Kostenblatt oder so ähnlich, kann jetzt leider nicht nachschauen
Zuletzt geändert von Pepsi am 11.10.2009, 14:06, insgesamt 1-mal geändert.
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#7

18.07.2006, 21:14

Annile hat geschrieben:Hat jemand vielleicht die komplette Entscheidung vom OLG Oldenburg für mich? Wäre lieb, wenn ihr vielleicht einen Link hättet, danke
Diec komplette Entscheidung habe ich zwar nicht, aber einen Auszug:
Die Beiordnung eines beim Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts, der seinen Wohnsitz oder seine Kanzlei nicht am Ort des Prozessgerichts hat, kann seit In-Kraft-Treten des RVG nicht dahin eingeschränkt werden, dass sie nur zu den Bedingungen eines ortsansässigen Rechtsanwalts erfolgt.


Aus den Gründen:

Mit der Einführung des RVG ist § 126 I 2 BRAGO – wie auch § 91 II 2 ZPO a.F. – ersatzlos weggefallen. Damit ist der beim Prozessgericht zugelassene aber nicht ortsansässige Rechtsanwalt grundsätzlich nicht mehr gehindert, seine Reisekosten geltend zu machen.



Es ist nach Auffassung des Senats nicht Aufgabe der Rechtsprechung, Fehler im Gesetzgebungsverfahren durch extensive Interpretation von Gesetzen entgegen deren klaren Wortlaut zu korrigieren. Eine Auslegung dahin, dass § 91 II 1 Hs. 2 ZPO analog auch auf beim Prozessgericht zugelassene Rechtsanwälte anzuwenden sei, kommt daher nicht in Betracht."

OLG Oldenburg, Beschl. v. 06.01.2006 - 3 UF 45/05 = NJW 2006, 851


Zur Not in der NJW nachschlagen...
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#8

24.07.2008, 11:26

Ich möchte gerne im PKH-Formular RVG von RA-Micro
Die Verfahrensgebühr Nr. 3305 UND die 3100 mir reinnehmen. Geht aber nicht.
Habt ihr eine Idee, wie ich das lösen kann?
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Curry
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#9

24.07.2008, 11:51

Ich würde da zwei Abrechnungen machen. Einmal für das MV und einmal für das gerichtliche Verfahren. Wenn du oben "ZV und Insolvenz" ankreuzt, dann kannst du die Gebühr 3305 eingeben.
Curry

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#10

24.07.2008, 11:54

Bei mir geht das.

Und bist du dir sicher, dass ihr PKH schon für das MV bekommen habt?
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