Seite 1 von 2

Kostenfestsetzungsantrag 1. + 2. Instanz

Verfasst: 27.03.2008, 12:09
von Christine_R.
hallo. bräuchte dringend eure hilfe.
entweder ich steh aufm schlauch und komm einfach nicht drauf oder es is doch einfach zu komisch.
mandant war beklagter in einer uwg-sache. 1. instanz (amtsgericht) haben wir gewonnen, klägerseite hat berufung eingelegt - 2. instanz (landgericht) haben wir dann auch gewonnen.
jetzt soll ich einen kostenfestsetzungsantrag für die 1. und 2. instanz machen. kann ich die jetzt in einem antrag machen? und wenn ja, zu welchem gericht? oder muss ich ans amtsgericht einen antrag und ans landgericht einen antrag senden? streitwert ist bei jedem urteil 1.000,00 €.
und wenn es nur zu einem gericht geht, müsste ich eigentlich 2 rechnungen aufzählen. einmal normales verfahen und einmal berufungsverfahren, oder?
wie gesagt, lang gegrübelt, aber ich komm einfach nicht weiter..
danke schonmal für die hilfe!!

Verfasst: 27.03.2008, 12:12
von Tigra
nur ganz kurz:

alle kostenfestsetzungsanträge ans ag!
1 für die I. udn einen für die II. also zwei KFA´s jeweils ans AG (also gericht der I. Instanz) vergiss nicht beim KFA für die II. instanz auch das az. der 2. und I. instanz anzugeben.

Verfasst: 27.03.2008, 12:13
von OliOS2
Hallo Christine,
die Kostenfestsetzungsanträge sind immer beim Prozessgericht 1. Instanz, hier also beim Amtsgericht einzureichen.
Ja, es ist möglich, beide Gebührenaufstellungen (eine für die 1. Instanz und eine für die 2. Instanz) in einen Antrag zu fassen.

Gruß Oliver

Verfasst: 27.03.2008, 12:14
von Tigra
ich mache 2 kostenanträge, weil es für das gericht einfacher ist und auch für unsere akten, manche rügen wenn Sie nicht für jedes verfahren einen kfa bekommen!

Verfasst: 27.03.2008, 12:15
von _steffi_
:zustimm
sway

Verfasst: 27.03.2008, 12:17
von eva:-)
Hallöchen,
gem § 104 Abs. 1 ZPO istdas Prozessgericht der I. Instanz für den Antrag auf Kostenfestsetzung zuständig.
Du kannst beide Instanzen in einem Antrag festsetzen lassen. Ich schreiben immer Kosten I. Instanz (Gericht ..., Az.....) dann die Abrechnung sowie Kosten II. Instanz (Gericht ..., Az. ....) dann die Abrechnung. Ich glaube Du könntest auch eine Abrechnung machen. - finde ich nicht so übersichtlich.

LG
eva

Verfasst: 27.03.2008, 12:17
von sunshine24
Ich hab immer einen Antrag gemacht - 2 Rechnungen beigefügt natürlich.

Im Antrag schreibst dann am besten "... beantrage ich, die Kosten für die I. Instanz und für die II. Instanz gemäß beigefügter Kostenrechnungen festzusetzen ..."

oder so ähnlich halt ...

Verfasst: 27.03.2008, 12:20
von OliOS2
Hallo Sway!

Ich habe noch niemals auch nur eine Rüge bekommen, weil ich beide Gebührenaufstellungen in einen Antrag gepackt habe. :)

Gruß Oliver

Verfasst: 27.03.2008, 12:20
von Smilie
Kann mich nur anschließen. Der KfA muss an das Prozessgericht I. Instanz geschickt werden. Beide Instanzen können in einen Antrag aufgenommen werden. Wir machen hier der Übersichtlichkeit wegen immer zwei.

Verfasst: 27.03.2008, 12:27
von Christine_R.
besten dank. war kurz vor der verzweiflung.
und jetzt klingt natürlich wieder alles total logisch.
:oops: