Forderungsanmeldung
Verfasst: 26.03.2008, 18:43
Hab da mal ne Frage zur Abrechnung einer Forderungsanmeldung:
Also wir haben für die Mdtin wegen einer Forderung die Ggs. angeschrieben. Die Ggs. hat dann Insolvenz angemeldet und wir haben die Hauptforderung, die Zinsen und unsere Gebühr nach Nr. 2300 VV RVG angemeldet.
Wenn ich jetzt die Gebühr für die Forderungsanmeldung nach Nr. 3320 VV RVG abrechne, muss ich dann die Geschäftsgebühr irgendwie anrechnen? Oder handelt es sich um verschiedene Angelegenheiten?
Also wir haben für die Mdtin wegen einer Forderung die Ggs. angeschrieben. Die Ggs. hat dann Insolvenz angemeldet und wir haben die Hauptforderung, die Zinsen und unsere Gebühr nach Nr. 2300 VV RVG angemeldet.
Wenn ich jetzt die Gebühr für die Forderungsanmeldung nach Nr. 3320 VV RVG abrechne, muss ich dann die Geschäftsgebühr irgendwie anrechnen? Oder handelt es sich um verschiedene Angelegenheiten?