Unterlassungserklärung
Verfasst: 26.03.2008, 16:48
Hallo habe da gerad noch ein Problem und zwar hat unser Mandant Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung bekommen mit Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Insgesamt soll er einen Betrag i.H.v. 360,00 € zahlen. Wir haben hier nicht viel gemacht, nur ein Antwortschreiben an die gegnerischen RAe. Kann ich jetzt noch irgendwas außer der 1,3 Geschäftsgebühr abrechnen? Und wenn ja nach welchem Wert?
Danke
Danke