Unterlassungserklärung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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inki
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#1

26.03.2008, 16:48

Hallo habe da gerad noch ein Problem und zwar hat unser Mandant Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung bekommen mit Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Insgesamt soll er einen Betrag i.H.v. 360,00 € zahlen. Wir haben hier nicht viel gemacht, nur ein Antwortschreiben an die gegnerischen RAe. Kann ich jetzt noch irgendwas außer der 1,3 Geschäftsgebühr abrechnen? Und wenn ja nach welchem Wert?

Danke
Suse
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#2

26.03.2008, 16:53

Was möchtest du denn evtl. noch abrechnen? Aus dem Sachverhalt ergibt sich doch keine weitere Gebühr.
LG, Ela
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Curry
...ist hier unabkömmlich !
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#3

26.03.2008, 16:55

Das sehe ich genauso. Du könntest höchstens die Gebühr erhöhen, wenn es eine umfangreiche oder schwierige Sache war.

Ich würde den Gegenstandswert nehmen, den die Gegenseite auch angegeben hat.
Curry

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inki
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#4

26.03.2008, 17:01

Ok vielen Dank, war mir nicht sicher :-)
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