Strafanzeige

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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inki
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#1

26.03.2008, 16:41

Habe mal ne Frage, bin mir gerade total unsicher....Was gibt es denn für eine Strafanzeige für Gebühren und nach welchem Wert?
HILFE!!!!
Katharina80
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#2

26.03.2008, 16:46

Schau mal bei 4301...
Janin

#3

26.03.2008, 18:32

wir berechnen die erstellung einer strafanzeige pauschal.
StineP

#4

26.03.2008, 18:52

Kommt immer auf den Sachverhalt an. Wenn wir das im laufenden Verfahren machen, also schon wissen, um was es geht und so, dann machen wir das immer nach den gesetzlichen Gebühren.
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Curry
...ist hier unabkömmlich !
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#5

26.03.2008, 18:56

Also meiner Meinung nach wäre das aber Nr. 4302 VV RVG.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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