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Mindestgebühr bei Untätigkeitsklagen ???

Verfasst: 20.03.2008, 15:38
von Anne8
Hallo zusammen,

habe einen Beschluss vor der Nase zu den nicht unbilligen Kosten einer Untätigkeitsklage. Das Sozialgericht vertritt darin die Meinung, dass das so einfache Klagen wären, dass nur die Mindesgebühr von 40,00 EUR anzusetzen wäre. Ich weiß ja, dass man nicht die Mittelgebühr bekommt, aber 1/3 sollte doch drin sein. :frust

Habt Ihr vielleicht von irgendeinem SozG eine Argumention für 1/3-Gebühr???

Bitte BITTE B I T T E

Verfasst: 20.03.2008, 17:00
von staedtehuepfer
Echt?? Welches Gericht ist das denn? Kannst Du mir mal das Az schicken?

Ich hab hier einen Beschluss vom SG Hannover, in dem 80,00 € Verfahrensgebühr für die Untätigkeitsklage festgesetzt wurden (Az: S 34 SF 197/07)!

Verfasst: 20.03.2008, 17:49
von Anne8
Danke staedtehuepfer aber schade, hilft mir nur bedingt weiter, wenn ich 1/3-Gebühr haben will.

Verfasst: 20.03.2008, 19:28
von Gast
Wir rechnen bei Untätigkeitsklagen immer eine Gebühr nach Nr. 3102 ab und zwar etwas weniger als die Mittelgebühr und das wird eigentlich auch meistens so festgesetzt. Wir argumentieren dann immer damit, dass man sich ja schon gleich in den Sachverhalt einarbeiten muss und nicht erst noch eine Frist zur Begründung der Klage hat und, dass die Sache eilig ist und keinen Aufschub duldet. Eigentlich kommen wir damit meistens durch.

Verfasst: 25.03.2008, 08:30
von staedtehuepfer
Hallo Anne8, kannst Du mir trotzdem das Az mal schicken! Danke!