Mindestgebühr bei Untätigkeitsklagen ???
Verfasst: 20.03.2008, 15:38
Hallo zusammen,
habe einen Beschluss vor der Nase zu den nicht unbilligen Kosten einer Untätigkeitsklage. Das Sozialgericht vertritt darin die Meinung, dass das so einfache Klagen wären, dass nur die Mindesgebühr von 40,00 EUR anzusetzen wäre. Ich weiß ja, dass man nicht die Mittelgebühr bekommt, aber 1/3 sollte doch drin sein.
Habt Ihr vielleicht von irgendeinem SozG eine Argumention für 1/3-Gebühr???
Bitte BITTE B I T T E
habe einen Beschluss vor der Nase zu den nicht unbilligen Kosten einer Untätigkeitsklage. Das Sozialgericht vertritt darin die Meinung, dass das so einfache Klagen wären, dass nur die Mindesgebühr von 40,00 EUR anzusetzen wäre. Ich weiß ja, dass man nicht die Mittelgebühr bekommt, aber 1/3 sollte doch drin sein.
Habt Ihr vielleicht von irgendeinem SozG eine Argumention für 1/3-Gebühr???
Bitte BITTE B I T T E