Streitwert in einer Erbschaftsangelegenheit?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Vivanja
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#1

19.03.2008, 13:10

Hallo Ihr Lieben,

Ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen. Ich habe hier zunächst ein Auskunftsbegehren über den Nachlass einer verstorbenen Oma. Die Enkelin hat diese bis zum Schluss bei sich im Haus aufgenommen und sich um sie gekümmert.

Leider ist nicht sehr viel vom Nachlass über. Schätze ich jetzt den Gegenstandswert oder wonach richtet sich das? Die Enkelin hat außerdem die Kosten für eine Überführung der Urne aus ihrer eigenen Tasche gezahlt, ca. 715,00 €. Es war der letzte Wunsch der Oma im Ort der Enkelin beerdigt zu werden. Die Enkelin hat die Erbschaft nunmehr ausgeschlagen.

Habt ihr vielleicht ein Vorschlag bezüglich der Berechnung des Gegenstandswertes?

Vielen Dank im Voraus.

Vivanja
Bärchen

#2

19.03.2008, 13:12

Was genau habt ihr denn gemacht? Ging es um die 715,00 €?
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Vivanja
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#3

19.03.2008, 13:37

Wir haben Auskunft erteilt über den noch verbliebenen Nachlass. Klamotten und alte Sachen. Haben 715,00 € für die Überführung bei der Erbin geltend gemacht sowie noch Kosten vom Krankenhaus 20,00 € und Kosten vom ASB in Höhe von 64,80 € geltend gemacht.

Im gegenzug forderte die Gegenseite ihrerseits einen Betrag in Höhe von 1035,66 €, weil die Oma angeblich ein Postsparbuch besessen hätte.

Gegenstandwert: alles zusammenrechnen?

Schlägt sich das Auskunftsbegehren auch im Gegenstandswert nieder.

Vivanja
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Gast

#4

19.03.2008, 13:51

also ich würde alles zusammenrechnen
Bärchen

#5

19.03.2008, 13:53

In Erbsachen, so kenn ich das, wird der Wer der Nachlassmasse (Guthaben abzüglich Verbindlichkeiten) zugrunde gelegt...
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Vivanja
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#6

19.03.2008, 14:44

Dann bleibt ja gar nichts übrig. Wert des Nachlasses ca. 100,00 €
Verbindlichkeiten unsererseits ca. 760,00 €. ???

Vivanja
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JonesJess
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#7

19.03.2008, 17:05

Ich würde alle Werte zusammenrechnen, ohne Abzug.

Ich denke so: Wenn jemand gar kein Erbe hat und es sind trotzdem Sachen zu regeln, muss ich ja auch den Gegenstandswert nehmen, um den es an sich geht. Das hieße ja, wenn einer gar kein Nachlasswert mehr hat, braucht er den Anwalt auch nicht zu bezahlen, da nach allen Abzügen gar nix übrig ist?!
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
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