Bräuchte ebenmal eure Hilfe:
Wir hatten in einer Sache Klageauftrag (allerdings noch nichts bei Gericht eingereicht). Dann fanden Besprechungen mit der Gegenseite statt und es konnte ein Vergleich geschlossen werden.
Was kann ich jetzt abrechnen?
Prozess-, Termins- und Einigungsgebühr oder
Geschäfts-, Termins- und Einigungsgebühr?
Oder soll ich einfach den Satz der Geschäftsgebühr erhöhen?
Aus meinen RVG-Kommentar werde ich da nicht richtig schlau!
Vielen Dank schonmal für die Hilfe
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)