Schadenersatzforderung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sonne
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#1

18.03.2008, 21:05

Hallo liebe Leute,

ich werd einfach mal spontan einen Fall hier präsentieren, mit der Hoffnung, dass mir jemand dazu weiterhelfen kann und ich morgen wieder mit neuem Schwung an die Sache gehe:

Also.

RA Geg macht Schadenersatz wg. Rohrbruch-Wasserschaden geltend.
Betrag von ca. 1.150,00. Später bittet er um Erstattung von weiteren EUR 450,00 weil Mandant Tapete usw. besorgt hat.

Mit der Versicherung einigt er sich nun, dass ein Betrag von 800,00 EUR an seinen Mandanten als Schadenersatz gezahlt wird.

Er rechnet die Geschäftsgebühr und die Eingigungsgebühr ab.

SO, nun schickt er uns eine Rechnung. Er macht für die von uns beauftragten Arbeiten (wir sind eine Hausverwaltung) zur Schadensbeseitigung einfach mal mit EUR 3.000,00 als GW fest. Dann rechnet er wie folgt ab:

GW: 3.800,00 EUR
Geschäftsgebühr
GW: 800,00
Einigungsgebühr
Post
etc.
abzüglich gezahlter Betrag von Versicherung, die seine Kosten zur Einigung über 800,00 EUR gezahlt hat
Endbetrag

Lange Rede kurzer Sinn: Wir haben anfangs von ca. 1.600,00 EUR Schadenersatz gesprochen. Kann man dann einfach für die erbrachten handwerklichen Arbeiten 3.000,00 EUR als GW ansetzen? Also ich mein, dass hat doch gar nichts damit zutun, oder? Wir streiten uns doch um den Schadenersatz, oder sehe ich das falsch?
StineP

#2

18.03.2008, 21:10

RA Geg macht Schadenersatz wg. Rohrbruch-Wasserschaden geltend.
Betrag von ca. 1.150,00. Später bittet er um Erstattung von weiteren EUR 450,00
Das macht einen Gegenstandswert von 1600.

Genau diesen hat er angesetzt bei der Versicherung.

Und genau diese kann er auch nur bei euch geltend machen.

Ohne wenn und aber.

Ich will ja jetzt nichts sagen, aber abrechnungstechnisch ist das alles unter aller Sau.

Normalerweise hätte die Rechnung so aussehen müssen :

GW: 1600 € (Erledigungswert bzw. Wert der Beauftragung)

1,3 GG
1,5 EG (auch aus diesem Wert - es kommt nicht darauf an, auf WAS man sich einigt, sondern, worüber - nämlich die 1600)
Auslagen


So hätte er nur gegenüber der Versicherung abrechnen dürfen.

Und genaus gegenüber euch.
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Sonne
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#3

18.03.2008, 21:20

Ich hab da was vergessen... :oops:

Also er hat diesen Betrag von EUR 1.150,00 zzgl. Pauschale für Stromkosten und beschränkter Wohnnutzung geltend gemacht. Beziffert wurde das aber irgendwie nie. Es wurde Mietminderung in Höhe von 20 % gewährt.

Also, den Merksatz mit der Einigung hatte ich ja auch noch intus... Nun hat er aber mit der Versicherung abgerechnet und will den Restbetrag von uns - unter Anrechnung des von der Versicherung erhaltenen Betrages. Kann ich ihm dass dann so unter die Nase reiben, wie du schreibst. Es gibt nur EINEN GW?
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Sonne
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#4

18.03.2008, 21:22

Mhm, letztlich hat er sich ja nicht mit uns geeinigt, sondern mit unserer Versicherung?! :nachdenk
StineP

#5

18.03.2008, 21:28

Was ich mich jetzt einfach mal frage:

Wieso fordert denn ein RA von euch noch was? Das versteh ich grad nicht.

Die Kosten müsst Ihr doch nicht als Hausverwaltung zahlen. Derartige Schäden trägt doch ausschießlich die Versicherung.

Verstehst du, worauf ich hinaus will?

Was die nicht bei der Versicherung geltend gemacht haben, können die doch nicht bei euch nachfordern.


Und ja, die können mit der Versicherung nicht was abrechnen, was eigentlich den GANZEN Schaden beziffern sollte und dann später (wenn sie merken, dass das ja noch nicht alles war), bei euch nachfordern. Dafür ist meines Erachtens nach doch die Versicherung zuständig.
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Sonne
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#6

18.03.2008, 21:36

Desshalb liegt der Fall auch auf meinen Tisch, weil ich prüfen soll, ob wir die Sache zahlen müssen.

Finde deine Überlegungen aber doch sehr interessant - haben mich irgendwie wieder auf den Weg gebracht... Ich finde du hast Recht und der sollte die Sache einfach mal ordentlich mit der Versicherung abrechnen, anscheinend sieht er uns als "eigenen Fall", den er abrechnen will.
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