KFA oder PKH? Mdt. gestorben

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Darkeyes
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#1

12.03.2008, 11:45

Guten morgen :-)

Hab hier mal wieder so ne komische Akte. Folgender Sachverhalt:

Familiensache. Genauer gesagt nur Scheidung + Versorgungsausgleich. So nun hat aber uner Mandant gemeint, er müsse mal sterben :roll:. So. Wir haben PKH beantragt & auch ohne Ratenzahlung bewilligt bekommen.

Jetzt weis ich nicht, wie ich abrechnen soll. Mit PKH oder soll ich doch nen KFB beantragen?

Vielleicht könnt Ihr mir da helfen Den Schlauch auf dem ich stehe, find ich gerade nicht :augenreib
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Bibi
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#2

12.03.2008, 11:46

Ich würde über PHK abrechnen. Euer Mdt. ist verstorben, als gegen wen willst Du den KFB beantragen (außer Du kennst die Erben bereits und sie haben auch das Erbe angenommen).
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.
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sunshine24
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#3

12.03.2008, 11:50

Ich stimme Bibi zu und würde auch über PKH abrechnen ... also schön die Rechnung an die Staatskasse richten und das Geld kassieren ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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Darkeyes
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#4

12.03.2008, 11:56

gut, wir kennen die Erben, aber wir wissen nicht, ob sie das Erbe ausschlagen möchten :hm
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Janin

#5

12.03.2008, 11:56

würde pkh-abrechnung stellen.
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insi-maus
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#6

12.03.2008, 12:21

PKH wurde bewilligt, also würde ich auch PKH abrechnen :wink:
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tobik9
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#7

12.03.2008, 12:28

:zustimm @ all
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#8

12.03.2008, 12:29

Vielen Dank Euch allen. Werd dann so abrechnen :thx
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