Kostenfestsetzungsverfahren bei 2 Mandanten?????

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Gast

#1

12.09.2005, 10:07

KFA zum ArbG: wir vertreten 2 Mandanten (eine GmbH und eine GmbH & Co KG) - bringe ich da Folgendes in Ansatz?:
Verfahren beim BAG, Rechtsbeschwerden des Klägers verworfen, SW wurde festgesetzt, 1,6 Verfahrensgebühr, 0,3 Erhöhungsgebühr, Auslagen, keine MWST - da Vorsteuerabzugsberechtigung - also nur für einen Mandanten z.B. die GmbH fertige ich den KFA oder für den 2. Mandanten auch noch? Aber zahlen muss der Gegner ja nur 1 x oder??? Wie kann ich das da mit reinbringen? Weil die Kostenrechnungen schicke ich ja auch erstmal an beide Mandanten mit jeweils einer Erhöhungsgebühr - oder ist das falsch? Und wenn die dann beide zahlen? Hab ich ja einmal zuviel Gebühren bekommen... Hatte noch nie den Fall mit zwei Mandanten!
Man oh man, hab das soooo lange nicht mehr gemacht...
DANKE für jemanden, der mir da weiterhelfen kann
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happykitcat
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#2

13.09.2005, 12:20

Hallo Korolla,

wir hatten einen ähnlichen Fall hier auf der Gegenseite. Dort hat die Gegenseite nur einen Kfa für beide Mandanten mit einer 0,3 Erhöhungsgebühr beantragt. Diesem wurde dann entsprechend stattgegeben.

Außerdem wird der Kfa im Rubrum ja nach dem folgenden Muster gestellt:

Kläger
./.
1.) GmbH
Beklagte zu 1)
2.) GmbH & Co. KG
Beklagte zu 2)

Wegen den Kostenrechnungen weiß ich jetzt auch nicht genau, wie das gehandhabt wird, aber letztendlich zahlt ja der Kläger und dies umfasst nur eine Rechnung (und zwar die mit der Erhöhung). Wenn Du also zwei Rechnungen stellst, müsstest Du ja auch zwei Kfas beantragen und ob diesen dann stattgegeben wird weiß ich leider nicht.

Aber vielleicht weiß noch jemand anders Rat und ja wirklich eine verzwickte Situation. :(

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :pc
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Andreas

#3

13.09.2005, 15:30

Auch bei zwei Mandanten ist nur ein KFA zu stellen. Es ist darin dann eben die Erhöhungsgebühr anzusetzen.

Die Rechnung im KFA muß so aussehen wie die Gesamtabrechnung an die Mandantinnen. Wie die beiden Firmen sich intern die Kosten teilen, ist deren Problem, nicht das der Gegenseite.
Gast

#4

14.09.2005, 12:13

eigentlich ganz einfach:
Gebühren einschließlich Erhöhungsgebühr 0,3 gegen die Kostenschuldner (hier Mandant) als Gesamtschuldner ! festsetzen lassen.
MFG Martin
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