Doppelte Rechtshängigkeit

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Gast

#1

08.03.2008, 17:08

Hallo Ihr Lieben,


ich habe kostenmäßig folgendes Problem:

Die Gegenseite hat gegen unsere Mandantschaft Mahnbescheid wg. einer offenen Miete gemacht, wir haben Widerspruch eingelegt, dann hat sich die Gegenseite einen RA genommen, es wurde ein paar Mal außergerichtlich hin und her geschrieben und dann hat der gegn. RA Klage eingereicht u. a. auch über die erste offene Miete. Das Verfahren wurde durch Vergleich mit Kostenquotelung beendet und jetzt kam dann noch ein Schreiben vom Mahngericht mit der Mitteilung, dass der Antragsteller bzw. dessen RA den Antrag auf Durchführung des Verfahrens zurücknimmt und die Sache jetzt erledigt ist.

Meine Frage: Wer muss die 0,5 Widerspruchsgebühr bezahlen? M. E. hat die in dem gerichtlichen Verfahren bei der Kostenfestsetzung überhaupt nichts zu suchen, weil es ja ein ganz anderes Verfahren ist. Das Gericht hat ja überhaupt keine Ahnung von dem MB (davon abgesehen dass die Gebühr ja eh hätte angerechnet werden müssen). Aber ich meine, dass wir diese Gebühr voll von der Gegenseite bekommen müssten. Nur beim Mahngericht wird es wohl keine Kostenerstattung geben. Oder?

Ich hoffe jemand kann mir helfen....!!!??? :cry:
:cry:
Viele Grüße

Steffi
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butterflybabe
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#2

08.03.2008, 18:51

M. E. hat die in dem gerichtlichen Verfahren bei der Kostenfestsetzung überhaupt nichts zu suchen, weil es ja ein ganz anderes Verfahren ist.
Das dürfte wohl richtig sein.

Ich sehe hier nur ein Problem. bin mir leider nicht ganz sicher, hab kein Gesetz zur Hand. Muss diese Gebühr, die du noch geltend machen willst, nicht auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden Verfahrens angerechnet werden. Sollte dem so sein, "löst" sich die Widerspruchsgebühr auf und es bleibt die Auslagenpauschale übrig. Angesichts der Höhe der Auslagenpauschale würde ich dem Mdt schon zumuten, dass er diese alleine übernimmt oder evtl. als Anwalt darauf verzichten. Wie gesagt, ich bin mir allerdings wg Anrechnung nicht ganz sicher.
Kordu

#3

08.03.2008, 19:34

butterflybabe hat geschrieben:Muss diese Gebühr, die du noch geltend machen willst, nicht auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden Verfahrens angerechnet werden. Sollte dem so sein, "löst" sich die Widerspruchsgebühr auf und es bleibt die Auslagenpauschale übrig.
Andererseits sind das ja zwei getrennte Verfahren gewesen, die zwar denselben Streitgegenstand hatten, aber in zwei getrennten Verfahren behandelt wurden. *grübel*
Gast

#4

08.03.2008, 20:20

Ja, genau hier bin ich mir eben auch nicht sicher. Muss ich die Widerspruchsgebühr im KfA berücksichtigen? M. E. nicht, denn in dem Gerichtsverfahren gab es kein vorangegangenes Mahnverfahren. Ich weiß nur echt nicht wie ich jetzt die Widerspruchsgebühr geltend machen soll. Einfach die Gegenseite auffordern die 0,5 zahlen mit dem Hinweis, dass es nicht zu Lasten unserer Mandantschaft gehen kann, dass der RA das Mahnverfahren nicht weiterbetrieben und da halt die Klage erweitert hat. Oder hat jemand schon mal was von einer Kostenerstattung beim Mahngericht gehört?

Gruß

Steffi
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frau-o-frau
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#5

08.03.2008, 20:30

... hm, bin mir jetzt ehrlich nicht ganz genau sicher - aber ich glaube mich zu erinnern, daß ich so einen ähnlichen Fall auch schon mal hatte u. eiskalt die Widerspruchsgebühr mit in den KFA reingenommen habe. Die Gebühr an sich geht ja in der Verfahrensgebühr auf, so daß bloß noch Post- u. Tele.-entgelt über bleibt...

Wieso sollte denn das Streitgericht nix vom vorangegangenen Mahnverfahren wissen?? ... in der Anspruchsbegründung steht doch drin, daß gegen den MB Widerspruch eingelegt wurde u. deshalb jetzt das Klageverfahren u. damit die nächste Runde eingeläutet wird...?

Mal noch ´ne Frage: hattet ihr die Klage schon zugestellt bekommen? ... nur, weil du geschrieben hast, ihr hättet vom Mahngericht Mitteilung erhalten, daß der Antragsteller den Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens zurückgenommen hätte....
Gast

#6

08.03.2008, 20:42

Nee, vielleicht hab ich es etwas blöd geschrieben. Der Gegner hat zuerst selbst MB gemacht, dann haben wir Widerspruch eingelegt und danach ist in der Sache nichts mehr passiert. Der RA der dann vom Gegner beauftragt wurde hat nicht den Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens gestellt, sondern eine komplett (neue) Klage eingereicht und eben auch über die offene Forderung, die der Gegner vorher selbst per MB gemacht hat. Also das "Streitgericht" weiß nichts von MB und Widerspruch und so..... Der RA hat dann aber wohl gegenüber dem Mahngericht den Antrag zurückgenommen und davon haben wir Mitteilung bekommen. Das konnte ja dann auch nicht weiteverfolgt werden, weil ja dieser Anspruch mit in dem Klageverfahren beim Vergleich mitberücksichtigt wurde......


????
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frau-o-frau
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#7

08.03.2008, 21:02

Ach sooooo :idea:

Dem gegnerischen RA war´s wohl zu "umständlich", einfach ´ne Anspruchsbegründung hinterher zu schieben und noch eine Klageerweiterung ranzuhängen...

Ja, okay - in dem Fall hat deine Widerspruchsgebühr nix im KFA des Klageverfahrens zu suchen...

Bin hier leider zuhause ohne schlaue Lektüre zum Nachblättern... aber ich würde dazu tendieren, beim Mahngericht (alternativ beim im MB genannten Streitgericht) zu beantragen, dem Antragsteller - nach erfolgter Antragsrücknahme - die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Wenn der Kostenbeschluß dann da ist, einfach den KFA über die Widerspruchsgebühr/Auslagen/Mwst hinterher...

Kann dir leider aus´m Kopf nicht sagen, ob tatsächlich das Mahngericht oder das im Mahnbescheid bezeichnete Streitgericht für den KFA zuständig wäre... wie gesagt, müßte ich auch erst nachblättern.

Und weil der gegnerische RA so clever war, hat er euch zusätzlich noch die Widerspruchsgebühr verdient - hätte er sich mit ´ner Klageerweiterung sparen können, weil sich ja dann die Widerspruchsgebühr auf die Verfahrensgebühr angerechnet hätte... so aber halt nicht :D
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Gruftie
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#8

08.03.2008, 21:06

Ja, würde ich auch so machen, wie frau-o-frau schreibt, nämlich den Kostenantrag beim Mahngericht stellen und sodann festsetzen lassen.

Viele Grüße aus Berlin! Und noch nen schönen Samstagabend!
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

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Gast

#9

08.03.2008, 21:50

Okay, so werde ich das dann mal machen. Mal schauen was dabei rauskommt. Vielen Dank euch! Und auch noch einen schönen Samstagabend!

Viele Grüße!!!

Steffi
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