ich habe kostenmäßig folgendes Problem:
Die Gegenseite hat gegen unsere Mandantschaft Mahnbescheid wg. einer offenen Miete gemacht, wir haben Widerspruch eingelegt, dann hat sich die Gegenseite einen RA genommen, es wurde ein paar Mal außergerichtlich hin und her geschrieben und dann hat der gegn. RA Klage eingereicht u. a. auch über die erste offene Miete. Das Verfahren wurde durch Vergleich mit Kostenquotelung beendet und jetzt kam dann noch ein Schreiben vom Mahngericht mit der Mitteilung, dass der Antragsteller bzw. dessen RA den Antrag auf Durchführung des Verfahrens zurücknimmt und die Sache jetzt erledigt ist.
Meine Frage: Wer muss die 0,5 Widerspruchsgebühr bezahlen? M. E. hat die in dem gerichtlichen Verfahren bei der Kostenfestsetzung überhaupt nichts zu suchen, weil es ja ein ganz anderes Verfahren ist. Das Gericht hat ja überhaupt keine Ahnung von dem MB (davon abgesehen dass die Gebühr ja eh hätte angerechnet werden müssen). Aber ich meine, dass wir diese Gebühr voll von der Gegenseite bekommen müssten. Nur beim Mahngericht wird es wohl keine Kostenerstattung geben. Oder?
Ich hoffe jemand kann mir helfen....!!!???
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Viele Grüße
Steffi