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Mietvertragsprüfung Gegenstandswert

Verfasst: 06.03.2008, 20:46
von renofix
Liebe KollegInnen,

wir haben nur den Mietvertrag geprüft und möchten jetzt abrechnen.
Wie berechnet sich der Gegenstandswert?

Danke!

renofix

Verfasst: 06.03.2008, 22:06
von wifey
War das nicht irgendwas mit 12 x Kaltmiete? (wiederkehrende Leistungen) Oder bin ich im falschen Film?

Verfasst: 07.03.2008, 06:48
von Kordu
Würde ich auch sagen! (*aber vielleicht sind wir ja zusammen im falschen Film, Wifey*:lol:)

Verfasst: 07.03.2008, 07:30
von StineP
Ich würde da auch hin tendieren.

Schon allein wegen § 23 RVG.... Könnte auch Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens sein. Also § 23 RVG iVm § 41 GKG

Verfasst: 07.03.2008, 08:05
von Bärchen
:zustimm

12 x Kaltmiete

Verfasst: 07.03.2008, 08:51
von Coonie
12 x Kaltmiete nehmen wir nur bei der Kündigung des Mietvertrages.
Wenn sie nur beratend tätig war und dann den GW nimmt, und ne normale 1,3 Gebühr, dann wird das echt ne hohe Rechnung (auch wenn sie mir dann sicher gut gefallen würde)

Verfasst: 07.03.2008, 09:05
von Smilie
Na ja, aber dafür kann man ja am Gebührenrahmen etwas machen. Muss ja nicht unbedingt gleich eine 1,3 Gebühr sein.

Verfasst: 07.03.2008, 22:43
von Sandra S.
Hallo renofix,

ich tendiere hier zur 3-fachen Jahresmiete (§ 25 Abs. 1 KostO).

Uns wurde das damals beim Rechtsfachwirtkurs so erklärt:

Der GW bestimmt sich nach § 23 RVG. Dabei muss muss man zuerst prüfen, ob eure Tätigkeit auch Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein kann. Wenn ja, gilt § 23 Abs. 1 RVG (Verweis auf GKG). Dann wäre die Jahresmiete maßgeblich.

Da aber die reine Überprüfung eines Vertrages nicht Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein kann (allenfalls die Kündigung bzw. Streit über Mietverhältnis), gilt § 23 Abs. 3 RVG (Verweis auf KostO). Die einzelnen §§ der KostO stehen im § 23 Abs. 3 RVG drin. So kommst du auf § 25 KostO = 3-facher Jahresbetrag.

Verfasst: 07.03.2008, 22:51
von Coonie
wow

Verfasst: 09.03.2008, 16:31
von renofix
Hallo Sandra,

das ist ja eine super Erklärung. Klasse, habe ich nicht gewusst. Eine Kollegin hatte mich gefragt. Ich meinte, evt. den Jahresbetrag - also Kaltmiete mal 12, habe ihr jedoch gesagt, dass ich nicht sicher wäre und mich weiter erkundigen würde. Nun, die Kollegin meinte, die Kaltmiete wäre 1.000,00 € und der Jahresbetrag wäre dann ja sehr hoch! Tja und am Freitag war sie dann krank zu Hause, also werde ich am Montag mit ihr sprechen - vorher aber selbst nochmals die §§ nachlesen.

DANKEschön - supi für die Hilfe!

renofix