Liebe KollegInnen,
wir haben nur den Mietvertrag geprüft und möchten jetzt abrechnen.
Wie berechnet sich der Gegenstandswert?
Danke!
renofix
Mietvertragsprüfung Gegenstandswert
Würde ich auch sagen! (*aber vielleicht sind wir ja zusammen im falschen Film, Wifey*:lol:)
Ich würde da auch hin tendieren.
Schon allein wegen § 23 RVG.... Könnte auch Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens sein. Also § 23 RVG iVm § 41 GKG
Schon allein wegen § 23 RVG.... Könnte auch Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens sein. Also § 23 RVG iVm § 41 GKG
- Coonie
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- Wohnort: dort, wo Kuh und Hase sich gute Nacht sagen
12 x Kaltmiete nehmen wir nur bei der Kündigung des Mietvertrages.
Wenn sie nur beratend tätig war und dann den GW nimmt, und ne normale 1,3 Gebühr, dann wird das echt ne hohe Rechnung (auch wenn sie mir dann sicher gut gefallen würde)
Wenn sie nur beratend tätig war und dann den GW nimmt, und ne normale 1,3 Gebühr, dann wird das echt ne hohe Rechnung (auch wenn sie mir dann sicher gut gefallen würde)
[align=center]auch wenn dir ein Vogel auf den Kopf schXXX
sei froh, dass Kühe nicht fliegen können
[url=http://www.smilies.4-user.de][img]http://www.smilies.4-user.de/include/Tiere/smilie_tier_19.gif[/img][/url][/align]
sei froh, dass Kühe nicht fliegen können
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Na ja, aber dafür kann man ja am Gebührenrahmen etwas machen. Muss ja nicht unbedingt gleich eine 1,3 Gebühr sein.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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- Sandra S.
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 632
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- Beruf: Rechtsfachwirtin
Hallo renofix,
ich tendiere hier zur 3-fachen Jahresmiete (§ 25 Abs. 1 KostO).
Uns wurde das damals beim Rechtsfachwirtkurs so erklärt:
Der GW bestimmt sich nach § 23 RVG. Dabei muss muss man zuerst prüfen, ob eure Tätigkeit auch Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein kann. Wenn ja, gilt § 23 Abs. 1 RVG (Verweis auf GKG). Dann wäre die Jahresmiete maßgeblich.
Da aber die reine Überprüfung eines Vertrages nicht Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein kann (allenfalls die Kündigung bzw. Streit über Mietverhältnis), gilt § 23 Abs. 3 RVG (Verweis auf KostO). Die einzelnen §§ der KostO stehen im § 23 Abs. 3 RVG drin. So kommst du auf § 25 KostO = 3-facher Jahresbetrag.
ich tendiere hier zur 3-fachen Jahresmiete (§ 25 Abs. 1 KostO).
Uns wurde das damals beim Rechtsfachwirtkurs so erklärt:
Der GW bestimmt sich nach § 23 RVG. Dabei muss muss man zuerst prüfen, ob eure Tätigkeit auch Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein kann. Wenn ja, gilt § 23 Abs. 1 RVG (Verweis auf GKG). Dann wäre die Jahresmiete maßgeblich.
Da aber die reine Überprüfung eines Vertrages nicht Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein kann (allenfalls die Kündigung bzw. Streit über Mietverhältnis), gilt § 23 Abs. 3 RVG (Verweis auf KostO). Die einzelnen §§ der KostO stehen im § 23 Abs. 3 RVG drin. So kommst du auf § 25 KostO = 3-facher Jahresbetrag.
Liebe Grüße
von Sandra
von Sandra
- Coonie
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 756
- Registriert: 02.05.2008, 16:20
- Wohnort: dort, wo Kuh und Hase sich gute Nacht sagen
wow
[align=center]auch wenn dir ein Vogel auf den Kopf schXXX
sei froh, dass Kühe nicht fliegen können
[url=http://www.smilies.4-user.de][img]http://www.smilies.4-user.de/include/Tiere/smilie_tier_19.gif[/img][/url][/align]
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- renofix
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 518
- Registriert: 06.06.2007, 22:56
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Wohnort: Berlin
Hallo Sandra,
das ist ja eine super Erklärung. Klasse, habe ich nicht gewusst. Eine Kollegin hatte mich gefragt. Ich meinte, evt. den Jahresbetrag - also Kaltmiete mal 12, habe ihr jedoch gesagt, dass ich nicht sicher wäre und mich weiter erkundigen würde. Nun, die Kollegin meinte, die Kaltmiete wäre 1.000,00 € und der Jahresbetrag wäre dann ja sehr hoch! Tja und am Freitag war sie dann krank zu Hause, also werde ich am Montag mit ihr sprechen - vorher aber selbst nochmals die §§ nachlesen.
DANKEschön - supi für die Hilfe!
renofix
das ist ja eine super Erklärung. Klasse, habe ich nicht gewusst. Eine Kollegin hatte mich gefragt. Ich meinte, evt. den Jahresbetrag - also Kaltmiete mal 12, habe ihr jedoch gesagt, dass ich nicht sicher wäre und mich weiter erkundigen würde. Nun, die Kollegin meinte, die Kaltmiete wäre 1.000,00 € und der Jahresbetrag wäre dann ja sehr hoch! Tja und am Freitag war sie dann krank zu Hause, also werde ich am Montag mit ihr sprechen - vorher aber selbst nochmals die §§ nachlesen.
DANKEschön - supi für die Hilfe!
renofix
Der Profi macht nur neue Fehler.
Der Dummkopf wiederholt seine Fehler.
Der Faule und der Feige machen keine Fehler.
(Oscar Wilde)
Schön, dass es Foreno gibt!
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