Sozialgerichtsverfahren
Verfasst: 06.03.2008, 16:40
Mal wieder das leidige Thema: Betragsrahmen oder STreitwert.
Es gab einen Bescheid, wonach der Mandantin Rente wg. voller ERwerbsminderung bewilligt wurde. Dieser erfolgte nach dem wir Widerspruch gegen einen Bescheid eingelegt haben. In diesem Bescheid wg. der Rente wurden uns in die Kosten in hälftiger Höhe zugewiesen. Hiergegen haben wir Widerspruch eingelegt, weil wir alle Kosten haben wollte. Widerspruchbescheid erging - trotzdem nur hälftige Kosten; dann Klageverfahren. Dt. RV muss jetzt unsere gesamten Kosten tragen.
Das Verfahren war gerichtskostenfrei.
In § 183 SGG sind Versicherte genannt. Ist unsere Klägerin als rentenempfängerin nicht eine Versicherte.
Rein logisch würde ich jetzt nach Rahmengebühren abrechnen. Ist das richtig?
Es gab einen Bescheid, wonach der Mandantin Rente wg. voller ERwerbsminderung bewilligt wurde. Dieser erfolgte nach dem wir Widerspruch gegen einen Bescheid eingelegt haben. In diesem Bescheid wg. der Rente wurden uns in die Kosten in hälftiger Höhe zugewiesen. Hiergegen haben wir Widerspruch eingelegt, weil wir alle Kosten haben wollte. Widerspruchbescheid erging - trotzdem nur hälftige Kosten; dann Klageverfahren. Dt. RV muss jetzt unsere gesamten Kosten tragen.
Das Verfahren war gerichtskostenfrei.
In § 183 SGG sind Versicherte genannt. Ist unsere Klägerin als rentenempfängerin nicht eine Versicherte.
Rein logisch würde ich jetzt nach Rahmengebühren abrechnen. Ist das richtig?