Hallo an alle,
ich hab mal eine (blöde) Frage:
Wenn ich eine außergerichtliches Verfahren habe mich mit der Gegenseite telefonisch einige - wie rechne ich das ab?
1,3 GG
1,5 EG
1,2 TG ??? nach Nr. 3104??
Danke schon mal im Vorraus!
Außergerichtliche Einigung Terminsgeb?
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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Die TG nach 3104 ist nur für das gerichtliche Verfahren. Du kannst lediglich die GG erhöhen. Die 1,5 EG ist korrekt.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Die Terminsgebühr entsteht nur, wenn ihr schon einen Klagauftrag hattet.
Dann müsstet ihr aber ne vorzeitige Erledigung nach 3101 Nr. 1 VV RVG abrechnen.
In außergerichtlichen Verfahren entsteht die Terminsgebühr nicht.
Dann müsstet ihr aber ne vorzeitige Erledigung nach 3101 Nr. 1 VV RVG abrechnen.
In außergerichtlichen Verfahren entsteht die Terminsgebühr nicht.
Also quasi könnt ich die GG jetzt erhöhen also bis auf 2,5?
und mit Klageauftrag:
müsste ich
0,8 Verfahrensgeb.
1,2 TG
und 1,0 EG abrechnen?
Danke schon mal
und mit Klageauftrag:
müsste ich
0,8 Verfahrensgeb.
1,2 TG
und 1,0 EG abrechnen?
Danke schon mal
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Erhöhen ja, auf 2,5 erscheint mir aber ein wenig drastisch und wohl kaum der Angelegenheit entsprechend. 2,0 ist ok.
Mit Klagauftrag: Ja.
Mit Klagauftrag: Ja.
- schneewittchen1984
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mit klagauftrag wär es so:
0,8 3100
1,2 3104
1,5 1000, da zwar klagauftrag bestand, aber ein verfahren noch nicht anhängig ist.
0,8 3100
1,2 3104
1,5 1000, da zwar klagauftrag bestand, aber ein verfahren noch nicht anhängig ist.