VU im schriftlichen Vorverfahren welche Gebühr?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Gast

#1

04.03.2008, 14:25

Hallo,

kann ich die 1,2 TG bei einem VU im schriftlichen Vorverfahren nehmen oder 0,5 TG. Mir ist so wie 1,2. Bitte helft mir. Danke.
jenniver
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#2

04.03.2008, 14:42

Ich denke du kannst bei VU nur eine 0,5 TG abrechnen. Bei AU im schriftlichen Verfahren bekommst du eine 1,2 TG
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#3

04.03.2008, 14:42

Ja, du kannst eine 1,2 TG in Ansatz bringen gem. Nr. 3104 VV Abs. 1 Ziff. 1. Es gelten aber bestimmte Voraussetzungen z.b. dass ein schriftlicher Vergleich geschlossen wurde - dies auch ohne Termin
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Bino
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#4

04.03.2008, 14:43

:zustimm
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
Pegje
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#5

04.03.2008, 14:43

Du kannst nur eine 1,2 TG abrechnen, wenn die gegn. Partei dem schriftlichen Verfahren zugestimmt hat (Nr. 3104 RVG). Wenn nicht, dann nur eine 0,5 TG.
Ein Mensch, der keine Dummheiten macht, macht auch nichts Gescheites.
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#6

04.03.2008, 14:44

Sorry, wer lesen kann ist besser dran :oops:

Bei VU gibt es nur 0,5 :lol:
Kimmy

#7

04.03.2008, 18:51

beim 1. VU gibt es eine 0,5 TG und wenn ein zweites ergehen sollte gibt es dann eine 1,2 TG unter voller Anrechnung der 0,5 TG.
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#8

04.03.2008, 21:35

Genau
rosa

#9

04.03.2008, 22:07

beim 1. VU gibt es eine 0,5 TG und wenn ein zweites ergehen sollte gibt es dann eine 1,2 TG unter voller Anrechnung der 0,5 TG.
so und nicht anders :)
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