Bußgeldverfahren, eingestellt, Kosten trägt die Staatskasse
- Kichererbse
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Ja, wenn da nicht noch hinter steht, mit Ausnahme der eigenen Kosten, die hätte dann der Mdt. zu zahlen.
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- skugga
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STOP! Kosten des Verfahrens sind die Kosten, die bei einer Verurteilung als GK-Rechnung dem Mandanten ins Haus flattern würden; bezüglich der Anwaltskosten müßte da bei Kostentragung durch die Staatskasse noch stehen: "... und die notwendigen Auslagen des Betroffenen."
M. E. trägt die Staatskasse die Anwaltskosten also nicht.
M. E. trägt die Staatskasse die Anwaltskosten also nicht.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
- Kichererbse
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na sag ich ja
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broymi hat nicht ganz Recht:
Wenn eine Einstellung nur "auf Kosten der Staatskasse" erfolgt (und auch wenn nichts "dahinter steht"), müssen die Anwaltskosten von der Staatskasse nicht getragen werden.
Für die Erstattung von Anwaltskosten durch die Staatskasse ist, wie skugga richtig schreibt, ein ausdrücklicher Ausspruch wie
"Die ntowendigen Auslagen des Betroffenen/Angeklagten trägt die Staatskasse"
erforderlich.
Wenn eine Einstellung nur "auf Kosten der Staatskasse" erfolgt (und auch wenn nichts "dahinter steht"), müssen die Anwaltskosten von der Staatskasse nicht getragen werden.
Für die Erstattung von Anwaltskosten durch die Staatskasse ist, wie skugga richtig schreibt, ein ausdrücklicher Ausspruch wie
"Die ntowendigen Auslagen des Betroffenen/Angeklagten trägt die Staatskasse"
erforderlich.
- Kichererbse
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I.O. unsere Gerichte hier schreiben das meist auch so ausführlich dahinter
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- butterflybabe
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Bei uns stehts normalerweise auch eindeutig da "... die eigenen Kosten trägt Beschuldigte ..."
Bei uns stehts normalerweise auch eindeutig da "... die eigenen Kosten trägt Beschuldigte ..."