Streitwert für Kündigungsschreiben

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Anton79
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#1

03.03.2008, 21:14

Hallo. Welchen Streitwert muss man ansetzen für ein Kündigungsschreiben, dass der Anwalt für einen Arbeitgeber erstellt, der einem Arbeitnehmer kündigen soll?

1 oder 3 bruttogehälter?
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Sonne
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#2

03.03.2008, 21:55

Für die Kündigung selbst 1 Bruttogehalt für das Kündigungsschutzverfahren 3 Bruttomonatsgehälter :wink:
Anton79
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#3

04.03.2008, 07:44

danke und liebe grüße
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Curry
...ist hier unabkömmlich !
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#4

04.03.2008, 07:58

So machen wir es hier auch.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
Anton79
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#5

04.03.2008, 08:11

hmm , wieso eigentlich nur eins? sagt § 42 Abs 4 GKG nicht was anderes?

da sinds ja 3 gehälter u.a. bei streit über Kündigung. in anwendung des § 23 Abs. 1 S.3 RVG müßte das doch auch hier gelten!?
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Sonne
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#6

04.03.2008, 21:22

Wieso GKG? Also bei einem Streit über eine Kündigung=Kündigungsschutzverfahren werden 3 Gehälter angesetzt aber wenn ihr nur die Kündigung aufsetzt dann nur 1 Gehalt.
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