e. V. - Widerspruch-Hauptsache-Ermächtigungsbeschluss

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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marien135
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#1

03.03.2008, 09:26

hallo Leute, ich steh vor nem kleinen Abrechnungsproblem =(

also: Wir haben eine einstweilige Verfügung in die Wege geleitet, daraufhin wurde Widerspruch eingelegt und ist in die Hauptsache gegangen, in der mündlichen Verhandlung wurde dann über die e. V. sowie über einen Ermächtigungsbeschluss verhandelt, der dann neben der e. V. noch mit SW- Festsetzung und Kostentragungspflicht ergangen ist, meine chef will nun irgendwie alles getrennt abrechnen.... kann mir einer weiterhelfen ? ich find zu ermächtigungsbeschlüssen leider in meinen Kommentaren mal gar nix....

Mein Chef stellt sich die Abrechnung ungefähr so vor:

EV:

1,3 Verfahrensgeb.
1,2 Terminsgeb.

Hauptsache:
1,3 Verfahrensgeb.
1,2 Terminsgeb.

Ermächtigungsbeschluss:
1,3 Verfahrensgeb.
1,2 Terminsgeb.

und alles ohne Anrechnung.....

Falls dass so stimmt, könntet ihr mit bitte auch die RVG - Nr. sagen???

Hoffentlich wisst ihr mehr als ich =)

LG Jasmin
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