Hallo,
ich stehe etwas auf dem Schlauch. Ich habe ein Problem mit der Kostenfestsetzung.
Wir haben den Gegner aufgefort (hat aber nicht gezahlt), Mahnbescheid beantragt. Dagegen wurde Widerspruch erhoben ging ins gerichtliche Verfahren über. Sodann hat ein Termin stattgefunden. Wo ein Vergleich geschlossen wurde
Kann ich jetzt im Kostfestsetzungsverfahren die Mahnbescheidsgebühr mit in Ansatz bringen (ich würde eine Anrechnung der MG machen)?
Im Vergleich wurde der Beklagte verurteilt zu zahlen. Mit Ratenzahlung und wenn er einen Betrag x erreicht hat wird die gesamte Forderung als gegenstandslos gesehen. Was für einen Betrag nehme ich für die Vergleichsgebühr?
Vielen Dank
Eilt!!! Kostenfestsetzung und GW
Du nimmst den Gegenstandswert mit dem du in den Vergleich reingegangen bist. Was da letzten Endes bei rausgekommen is, is eigentlich in diesem Fall egal.Sinchen hat geschrieben:
Im Vergleich wurde der Beklagte verurteilt zu zahlen. Mit Ratenzahlung und wenn er einen Betrag x erreicht hat wird die gesamte Forderung als gegenstandslos gesehen. Was für einen Betrag nehme ich für die Vergleichsgebühr?
- petramaus
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 868
- Registriert: 17.10.2007, 21:29
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Aschaffenburg
- Kontaktdaten:
Leben heißt zu lernen wie man fliegt
______________________________________________
Meinungsaustausch ist, wenn man mit seiner Meinung zum Chef geht und mit dessen Meinung zurückkommt
______________________________________________
Meinungsaustausch ist, wenn man mit seiner Meinung zum Chef geht und mit dessen Meinung zurückkommt
- Sandra S.
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 632
- Registriert: 05.12.2006, 18:38
- Beruf: Rechtsfachwirtin
Du nimmst immer den Betrag, worüber sich geeinigt wurde, nicht worauf.
Und zu der MB-Gebühr. Die kannst du natürlich mit in den KFA reinnehmen (mit entsprechender Anrechnung). Gehört ja zum gerichtlichen Verfahren.
Und zu der MB-Gebühr. Die kannst du natürlich mit in den KFA reinnehmen (mit entsprechender Anrechnung). Gehört ja zum gerichtlichen Verfahren.
Liebe Grüße
von Sandra
von Sandra