Eilt!!! Kostenfestsetzung und GW

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sinchen
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#1

28.02.2008, 15:39

Hallo,

ich stehe etwas auf dem Schlauch. Ich habe ein Problem mit der Kostenfestsetzung. :patsch

Wir haben den Gegner aufgefort (hat aber nicht gezahlt), Mahnbescheid beantragt. Dagegen wurde Widerspruch erhoben ging ins gerichtliche Verfahren über. Sodann hat ein Termin stattgefunden. Wo ein Vergleich geschlossen wurde

Kann ich jetzt im Kostfestsetzungsverfahren die Mahnbescheidsgebühr mit in Ansatz bringen (ich würde eine Anrechnung der MG machen)?

Im Vergleich wurde der Beklagte verurteilt zu zahlen. Mit Ratenzahlung und wenn er einen Betrag x erreicht hat wird die gesamte Forderung als gegenstandslos gesehen. Was für einen Betrag nehme ich für die Vergleichsgebühr?

Vielen Dank
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Moni82

#2

28.02.2008, 15:45

Sinchen hat geschrieben:
Im Vergleich wurde der Beklagte verurteilt zu zahlen. Mit Ratenzahlung und wenn er einen Betrag x erreicht hat wird die gesamte Forderung als gegenstandslos gesehen. Was für einen Betrag nehme ich für die Vergleichsgebühr?
Du nimmst den Gegenstandswert mit dem du in den Vergleich reingegangen bist. Was da letzten Endes bei rausgekommen is, is eigentlich in diesem Fall egal.
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petramaus
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#3

28.02.2008, 15:45

:zustimm
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Sandra S.
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#4

01.03.2008, 18:43

:zustimm Du nimmst immer den Betrag, worüber sich geeinigt wurde, nicht worauf.

Und zu der MB-Gebühr. Die kannst du natürlich mit in den KFA reinnehmen (mit entsprechender Anrechnung). Gehört ja zum gerichtlichen Verfahren.
Liebe Grüße
von Sandra
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Pepsi
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#5

01.03.2008, 22:20

:zustimm
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