Einstweilige Anordnung in Familiensachen
Verfasst: 28.02.2008, 15:29
Noch mal ich ![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
In einer Familiensache soll ich abrechnen. Meine Frage ist, kann ich das Haupsacheverfahren (GW: 3000,00 €) und das einstweilige Anordnungsverfahren (GewSchG) zusammenrechnen oder sind das zwei Angelegenheiten? Es wurde beides zusammenverhandelt.
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In einer Familiensache soll ich abrechnen. Meine Frage ist, kann ich das Haupsacheverfahren (GW: 3000,00 €) und das einstweilige Anordnungsverfahren (GewSchG) zusammenrechnen oder sind das zwei Angelegenheiten? Es wurde beides zusammenverhandelt.