kostenerstattung strafsachen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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jenny86
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#1

28.02.2008, 11:37

hallo...wir bearbeiten zum größten teil familienrechtliche mandate...haben diesmal allerdings eine strafsache, bei der wir uns in sachen kostenerstattung nicht so ganz sicher sind:

kann man für einen freigesprochenen kostenerstattung beantragen?
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Monte
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#2

28.02.2008, 11:41

Bin da zwar kein Spezi drin, aber ich denke schon.Habt ja den Fall sozusagen gewonnen.Warum also nicht?!
Wer kämpft, kann verlieren.Wer nicht kämpft, hat schon verloren!
bianca82
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#3

28.02.2008, 11:43

Das Gericht muss doch bzgl. der Kosten etwas ausgeführt haben.
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skugga
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#4

28.02.2008, 11:43

Ei logisch! Vermutlich dürfte in der Entscheidung ja drin stehen, dass die NOTWENDIGEN AUSLAGEN des Freigesprochenen der Staatskasse auferlegt werden. In diesem Fall könnt Ihr Eure Kosten dann gegenüber der Staatskasse geltend machen.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
jenny86
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#5

29.02.2008, 10:46

und auf welcher Grundlage können Fahrtkosten und Verdienstausfall (Selbständiger) des FREIGESPROCHENEN (3/4 Tag Ausfall, sowie je 200 km anfahrtsweg) entschädigt werden? geht das auch nach dem JVEG? oder gibt es dazu eine andere grundlage?
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Kichererbse
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#6

29.02.2008, 10:57

Grundlage weiß ich nicht mehr, aber wir haben immer 0,21 €/km und 2,00 €/h Abwesenheit abgerechnet. Vielleicht hilfts dir ja. ???
LG Kichererbse [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/e030.gif[/img]

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jenny86
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#7

29.02.2008, 11:25

das ist lieb von dir, aber ich kann doch nicht einfach irgendwie ohne grundlage abrechnen...vor allem nicht gegenüber er Staatskasse...das geht doch dann nie durch!

hat nicht noch jemand ne idee?
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