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Terminsgebühr auch abrechnen, obwohl kein Termin stattgefand

Verfasst: 27.02.2008, 18:17
von Suza
Hallöchen!

Habe gerade Anwaltsblatt Nr. 12/2007 gelesen.

Da steht das man auch eine Terminsgebühr für die außergerichtliche Streitbeteiligungsbesprechung verlangen kann.

Stimmt das???

Verfasst: 27.02.2008, 18:20
von Kimmy
ja, wenn z.B. Klagauftrag bereits vorliegt aber noch keine Klage eingereicht wurde und dann Besprechung stattfindet ist die TG angefallen.

Verfasst: 27.02.2008, 18:22
von Lahmi
:zustimm

Verfasst: 27.02.2008, 18:26
von Suza
Ok danke.

Und wann fällt sie noch an??
Und wann man keinen Klagauftrag hat, kann man die dann auch abrechnen?

Verfasst: 27.02.2008, 18:30
von Lahmi
Nein. Dafür gibts ja die Geschäftsgebühr, die dann evtl. erhöht werden kann, wenn eine Besprechung stattgefunden hat.

Verfasst: 27.02.2008, 18:38
von Suza
Ach so. Ok dann weis ich Bescheid.

Danke :-)

Verfasst: 28.02.2008, 11:39
von Monte
Die besprechung kann übrigens auch telefonisch erfolgen.
Hatte letztens erst den Fall.