...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Suza
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#1
27.02.2008, 18:17
Hallöchen!
Habe gerade Anwaltsblatt Nr. 12/2007 gelesen.
Da steht das man auch eine Terminsgebühr für die außergerichtliche Streitbeteiligungsbesprechung verlangen kann.
Stimmt das???
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Kimmy
#2
27.02.2008, 18:20
ja, wenn z.B. Klagauftrag bereits vorliegt aber noch keine Klage eingereicht wurde und dann Besprechung stattfindet ist die TG angefallen.
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Lahmi
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Suza
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#4
27.02.2008, 18:26
Ok danke.
Und wann fällt sie noch an??
Und wann man keinen Klagauftrag hat, kann man die dann auch abrechnen?
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Lahmi
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#5
27.02.2008, 18:30
Nein. Dafür gibts ja die Geschäftsgebühr, die dann evtl. erhöht werden kann, wenn eine Besprechung stattgefunden hat.
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Suza
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#6
27.02.2008, 18:38
Ach so. Ok dann weis ich Bescheid.
Danke
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Monte
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#7
28.02.2008, 11:39
Die besprechung kann übrigens auch telefonisch erfolgen.
Hatte letztens erst den Fall.
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