Terminsgebühr auch abrechnen, obwohl kein Termin stattgefand

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Suza
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#1

27.02.2008, 18:17

Hallöchen!

Habe gerade Anwaltsblatt Nr. 12/2007 gelesen.

Da steht das man auch eine Terminsgebühr für die außergerichtliche Streitbeteiligungsbesprechung verlangen kann.

Stimmt das???
Kimmy

#2

27.02.2008, 18:20

ja, wenn z.B. Klagauftrag bereits vorliegt aber noch keine Klage eingereicht wurde und dann Besprechung stattfindet ist die TG angefallen.
Lahmi
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#3

27.02.2008, 18:22

:zustimm
Suza
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#4

27.02.2008, 18:26

Ok danke.

Und wann fällt sie noch an??
Und wann man keinen Klagauftrag hat, kann man die dann auch abrechnen?
Lahmi
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#5

27.02.2008, 18:30

Nein. Dafür gibts ja die Geschäftsgebühr, die dann evtl. erhöht werden kann, wenn eine Besprechung stattgefunden hat.
Suza
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#6

27.02.2008, 18:38

Ach so. Ok dann weis ich Bescheid.

Danke :-)
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Monte
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#7

28.02.2008, 11:39

Die besprechung kann übrigens auch telefonisch erfolgen.
Hatte letztens erst den Fall.
Wer kämpft, kann verlieren.Wer nicht kämpft, hat schon verloren!
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