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widerspruch gegen Rentenbescheid

Verfasst: 27.02.2008, 12:45
von Yesim
Da wir so einen Fall noch nicht hatten, bin ich mir bei der Gebühr ziemlich unsicher und hoffe das mir einer von Euch helfen kann:

Wir haben für unseren Mdt gegen einen Rentenbescheid Widerspruch eingelegt und diesen begründet. Wie hoch ist die Verfahrensgebühr weis das einer von Euch?

Verfasst: 27.02.2008, 12:48
von Monte
die Mittelgebühr beträgt 240,00 € gem. Nr. 2400 VV RVG,allerdings nur,wenn keine Erledigung (also Abhilfe) erfolgt ist.

Dann noch die 7001/7002 drauf,fertig.

Mit Erledigung noch die Erledigungsgebühr draufrechenen.

Verfasst: 27.02.2008, 12:54
von schneewittchen1984
:zustimm

Verfasst: 27.02.2008, 12:55
von Yesim
Die 2400 ist doch die Geschäftsgebühr wieso soll ich denn die Geschäftsgebühr nehmen?

Verfasst: 27.02.2008, 12:57
von schneewittchen1984
falsch: die 2300 ist die geschäftsgebühr

die 2400 ist die geschäftsgebühr in sozialrechtlichen angelegenheiten und darum handelt es sich hier!