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Verfasst: 26.02.2008, 21:22
von Sandra S.
Schließe mich der Meinung von Sway an. Schließlich war ja über die 2.100 € ein gerichtliches Verfahren anhängig, deswegen gibts nur ne 1,0 Einigungsgebühr über den Gesamtwert 8.400 €.

Ansonsten würde ich so abrechnen wie curry.