Brauche mal Hilfe: Gebührenrechnung im Arbeitsrecht
Verfasst: 26.02.2008, 13:36
Hallo,
ich muss ne Kostenrechnung in einer Arbeitsrechtssache erstellen und hab da leider mal wieder überpaupt keinen Plan. Kann mir vielleicht jemand von Euch weiterhelfen..??
Also, folgender Sachverhalt ligt dem Ganzen zugrunde:
Es handelte sich um ursprünglich zwei selbständige Klagen vor dem Arbeitsgericht (1x Kündigungsschutzklage, 1x Klage auf rückständigen Arbeitslohn). Nach Klageerhebung wurde der Arbeitslohn zwar gezahlt, die Klage wegen der noch offenen Zinsen vorerst aber aufrechterhalten. In der für beide Verfahren angesetzten Güteverhandlung (Ladung erfolgte dabei natürlich zu jedem Verfahren gesondert, nur wurde die Sache dann eben "in einem Aufwasch", also in einer Güteverhandlung abgehandelt) wurde folgender Vergleich geschlossen:
1.) Einigung, dass das Arbeitsverhältnis zum Kündigungstermin aufgelöst wurde
2.) Abfindung in Höhe von 4.200,- €
3.) mit Vergleich erledigt sich auch das Klageverfahren wegen Arbeitslohn
Streitwert: 6.300,- € und überschießender Vergleichswert 2.100,- €
Wie rechnet man das nun richtigerweise ab? Wie gesagt: ich hab da keine große Ahnung von wegen überschießender Vergleichswert und so. Wäre für entsprechende Hilfe daher sehr empfänglich...
ich muss ne Kostenrechnung in einer Arbeitsrechtssache erstellen und hab da leider mal wieder überpaupt keinen Plan. Kann mir vielleicht jemand von Euch weiterhelfen..??
Also, folgender Sachverhalt ligt dem Ganzen zugrunde:
Es handelte sich um ursprünglich zwei selbständige Klagen vor dem Arbeitsgericht (1x Kündigungsschutzklage, 1x Klage auf rückständigen Arbeitslohn). Nach Klageerhebung wurde der Arbeitslohn zwar gezahlt, die Klage wegen der noch offenen Zinsen vorerst aber aufrechterhalten. In der für beide Verfahren angesetzten Güteverhandlung (Ladung erfolgte dabei natürlich zu jedem Verfahren gesondert, nur wurde die Sache dann eben "in einem Aufwasch", also in einer Güteverhandlung abgehandelt) wurde folgender Vergleich geschlossen:
1.) Einigung, dass das Arbeitsverhältnis zum Kündigungstermin aufgelöst wurde
2.) Abfindung in Höhe von 4.200,- €
3.) mit Vergleich erledigt sich auch das Klageverfahren wegen Arbeitslohn
Streitwert: 6.300,- € und überschießender Vergleichswert 2.100,- €
Wie rechnet man das nun richtigerweise ab? Wie gesagt: ich hab da keine große Ahnung von wegen überschießender Vergleichswert und so. Wäre für entsprechende Hilfe daher sehr empfänglich...