Brauche mal Hilfe: Gebührenrechnung im Arbeitsrecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sandra S.
Kennt alle Akten auswendig
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Beruf: Rechtsfachwirtin

#21

26.02.2008, 21:22

Schließe mich der Meinung von Sway an. Schließlich war ja über die 2.100 € ein gerichtliches Verfahren anhängig, deswegen gibts nur ne 1,0 Einigungsgebühr über den Gesamtwert 8.400 €.

Ansonsten würde ich so abrechnen wie curry.
Liebe Grüße
von Sandra
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