Vorzeitige Erledigung eines Teils
Verfasst: 26.02.2008, 10:24
Hallo..
Hab folgende Sache vor mir liegen und will nur noch mal sicher gehen, dass ich hier alles richtig mache:
Außergerichtliches Aufforderungsschreiben zur Zahlung über eine Hauptforderung i.H.v. 25,53 € mit unseren Gebühren hierfür (für dieses Aufforderungsschreiben haben wir eine 1,3 Gebühr in Ansatz gebracht, was bei 2 Auftraggebern + Auslagen und Steuer insgesamt 57,12 € macht).
Das Schreiben war draußen und dann hat der Gegner angerufen und mit dem Anwalt gesprochen. Er meinte, er wird nicht zahlen. Wir haben die von uns gesetze Frist dennoch abgewartet und dann einen MB-Antrag gefertigt mit einer Hauptforderung von 25,53 € + Mahngebühren + Minderungsbetrag i.H.v. 18,75 € (0,75 GG aus Hauptforderung) + volle außergerichtliche Gebühren.
Antrag war fertig und sollte von Anwalt unterschrieben werden. Allerdings holte dann meine Kollegin die Kontoauszüge und siehe da, der Gegner hat doch etwas bezahlt, allerdings nur 50,00 €. Diese verrechnen wir nun auf Mahngebühren und außergerichtliche Gebühren, sodass jetzt insgesamt im Forderungskonto ein Betrag von 43,22 € noch offen ist (setzt sich aus Hautforderung 25,53 €, Zinsen bis heute 0,57 und offene Kosten 17,12 € zusammen).
Über den Rest der noch offen ist, möchte ich nun einen MB-Antrag machen.
Hier setz ich doch bezüglich unseren Gebühren folgendes an:
Außergerichtliche Gebühren:
GW 25,53 €
1,6 GG 2300, 1008 VV 32,50 €
Auslagen 7002 VV 8,00 €
Steuer 9,12 €
----------------------------------
Gesamt 57,12 €
Mahnbescheid (für neuen Antrag)
GW: 25,53 €
1,3 VG 3305, 1008 VV 32,50 €
Auslagen 7002 6,50 €
-----------------------------------------
Summe 39,00 €
./. Anrechnung 0,75 GG - 18,75 €
-----------------------------------------
Summe 20,25 €
Steuer 3,85 €
-----------------------------------------
Gesamt 24,10 €
So, jetzt kommt aber mein Problem:
Ich kann ja hier noch die 0,5 VG nach 3306 VV RVG verlangen, da sich ja ein Teil meines Gesamtanspruchs erledigt hat.. Aber aus welchen GW nehm ich hier nun die Gebühren? Normalerweise ja aus der Hauptforderung, aber der Gegner hat mehr gezahlt als die Hauptforderung.. Und kann ich hierfür extra Auslagen und Steuer verlangen?
Kann mir jemand von euch helfen?
Hab folgende Sache vor mir liegen und will nur noch mal sicher gehen, dass ich hier alles richtig mache:
Außergerichtliches Aufforderungsschreiben zur Zahlung über eine Hauptforderung i.H.v. 25,53 € mit unseren Gebühren hierfür (für dieses Aufforderungsschreiben haben wir eine 1,3 Gebühr in Ansatz gebracht, was bei 2 Auftraggebern + Auslagen und Steuer insgesamt 57,12 € macht).
Das Schreiben war draußen und dann hat der Gegner angerufen und mit dem Anwalt gesprochen. Er meinte, er wird nicht zahlen. Wir haben die von uns gesetze Frist dennoch abgewartet und dann einen MB-Antrag gefertigt mit einer Hauptforderung von 25,53 € + Mahngebühren + Minderungsbetrag i.H.v. 18,75 € (0,75 GG aus Hauptforderung) + volle außergerichtliche Gebühren.
Antrag war fertig und sollte von Anwalt unterschrieben werden. Allerdings holte dann meine Kollegin die Kontoauszüge und siehe da, der Gegner hat doch etwas bezahlt, allerdings nur 50,00 €. Diese verrechnen wir nun auf Mahngebühren und außergerichtliche Gebühren, sodass jetzt insgesamt im Forderungskonto ein Betrag von 43,22 € noch offen ist (setzt sich aus Hautforderung 25,53 €, Zinsen bis heute 0,57 und offene Kosten 17,12 € zusammen).
Über den Rest der noch offen ist, möchte ich nun einen MB-Antrag machen.
Hier setz ich doch bezüglich unseren Gebühren folgendes an:
Außergerichtliche Gebühren:
GW 25,53 €
1,6 GG 2300, 1008 VV 32,50 €
Auslagen 7002 VV 8,00 €
Steuer 9,12 €
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Gesamt 57,12 €
Mahnbescheid (für neuen Antrag)
GW: 25,53 €
1,3 VG 3305, 1008 VV 32,50 €
Auslagen 7002 6,50 €
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Summe 39,00 €
./. Anrechnung 0,75 GG - 18,75 €
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Summe 20,25 €
Steuer 3,85 €
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Gesamt 24,10 €
So, jetzt kommt aber mein Problem:
Ich kann ja hier noch die 0,5 VG nach 3306 VV RVG verlangen, da sich ja ein Teil meines Gesamtanspruchs erledigt hat.. Aber aus welchen GW nehm ich hier nun die Gebühren? Normalerweise ja aus der Hauptforderung, aber der Gegner hat mehr gezahlt als die Hauptforderung.. Und kann ich hierfür extra Auslagen und Steuer verlangen?
Kann mir jemand von euch helfen?