...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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pasc1976
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#1
25.02.2008, 16:46
Hallo!
Rechne gerade eine Pflichtverteidigung ab. Kann ich gegenüber der Staatskasse auch die Abwesenheitspauschale und Fotokopien abrechnen???
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Biene
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#2
25.02.2008, 16:49
Sicher. Machen wir auch immer.
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LuzZi
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#3
25.02.2008, 16:51
Klaro warum sollte das nicht gehen?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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pasc1976
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#4
25.02.2008, 16:54
Klar, warum eigentlich nicht???
Danke Euch...
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LuzZi
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#5
25.02.2008, 16:56
Da war sie wieder, die böse Blockade.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.