abwesenheitspauschale bei pflichtverteidigung?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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pasc1976
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#1

25.02.2008, 16:46

Hallo!

Rechne gerade eine Pflichtverteidigung ab. Kann ich gegenüber der Staatskasse auch die Abwesenheitspauschale und Fotokopien abrechnen???
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Biene
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#2

25.02.2008, 16:49

Sicher. Machen wir auch immer.
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LuzZi
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#3

25.02.2008, 16:51

Klaro warum sollte das nicht gehen?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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pasc1976
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#4

25.02.2008, 16:54

Klar, warum eigentlich nicht???
:oops:


Danke Euch...
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LuzZi
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#5

25.02.2008, 16:56

Da war sie wieder, die böse Blockade. ;)
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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