Verfahrenspfleger; Abrechnung über Staatskasse?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
ReNoJenny
Forenfachkraft
Beiträge: 158
Registriert: 02.07.2007, 11:13
Wohnort: NRW

#1

22.02.2008, 16:52

Hallo.

Mein Chef war in einer Sache Verfahrenspfleger. Jetzt möchte ich diese Sache gern abrechnen. Er meint, man könne das über die Staatskasse abrechnen.

Kann mir jemand sagen, wie das funktioniert und wo ich etwas darüber finde???

DANKE
NEVER TOO OLD TO ROCK...
Kordu

#2

22.02.2008, 16:56

Herr Google verrät das hier:

Voraussetzung für die Abrechnung des Verfahrenspflegers nach RVG

Ein anwaltlicher Verfahrenspfleger kann nach dem RVG abrechnen, wenn ein nichtanwaltlicher Verfahrenspfleger sonst für die Erbringung der Dienste einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte.

Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 28.02.2007, 1-25 Wx 53/06
abgedruckt in: FamRZ 2008, 76

und

Vertrauensschutz bei durch das Gericht bestimmten Aufgabenbereich des Verfahrenspflegers

Hat der Verfahrenspfleger vom Gericht einen ausdrücklichen Auftrag hinsichtlich der Ausübung seiner Tätigkeit erhalten (hier: Hausbesuche beim Kind), kommt es nicht darauf an, ob die Tätigkeit über seinen eigentlich nach dem Gesetz vorgesehenen Aufgabenbereich hinausgeht.
Denn der Verfahrenspfleger darf darauf vertrauen, dass der aufgrund des gerichtlichen Auftrags entstandene Zeitaufwand auch vergütet wird.

Entscheidung des OLG Brandenburg vom 13.02.2007, 10 WF 257/06
abgedruckt in: FamRZ 2008, 73 und ZKJ 2007, 501

Siehe hierzu die Anmerkung von Menne in ZKJ 2007, 487


Deshalb hier die Frage: Was hat Dein Chef denn genau gemacht?
JonesJess
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1058
Registriert: 08.06.2007, 17:22
Beruf: Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte
Software: Andere
Wohnort: Berlin
Kontaktdaten:

#3

22.02.2008, 17:03

Die Tätigkeit als Verfahrenspfleger ist durch § 1 Abs. 2 Satz 1 RVG vom Anwendungsbereich des RVG ausgenommen!

Die Vergütung richtet sich gem. § 67 Abs. 3 FGG i.V.m. §§ 1908i, 1836a BGB nach § 1 BVormVG.; ist dein RA nur in dieser Sache als Verfahrenspfleger tätig geworden und war die Sache umfangreich und schwierig, dann im § 1836 Abs. 3 BGB nachsehen.

Habe selber so eine Sache noch nicht gegenüber der Staatskasse geltend gemacht. Würde es aber wie einen KoFe gestalten.
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
ReNoJenny
Forenfachkraft
Beiträge: 158
Registriert: 02.07.2007, 11:13
Wohnort: NRW

#4

22.02.2008, 17:25

wir haben einen Beschluss bekommen, in dem steht, dass Herr Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger bestellt wird.

Danach haben wir noch einen Beschluss bekommen, in dem steht, dass Frau Sowieso als Betreuerin eingesetzt wird.

Und, mein Chef hat an einen Gerichtstermin teilgenommen...
NEVER TOO OLD TO ROCK...
Kordu

#5

22.02.2008, 17:26

Und? Trifft das hier zu?


Ein anwaltlicher Verfahrenspfleger kann nach dem RVG abrechnen, wenn ein nichtanwaltlicher Verfahrenspfleger sonst für die Erbringung der Dienste einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte.

Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 28.02.2007, 1-25 Wx 53/06
abgedruckt in: FamRZ 2008, 76
ReNoJenny
Forenfachkraft
Beiträge: 158
Registriert: 02.07.2007, 11:13
Wohnort: NRW

#6

22.02.2008, 17:28

ich werd Cheffe mal fragen, ob das zutrifft.

Aber trotzdem schonmal Danke und schönes WE!
NEVER TOO OLD TO ROCK...
Kordu

#7

22.02.2008, 17:29

Dir auch ein schönes Wochenende!
Benutzeravatar
Milou
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 52
Registriert: 04.03.2009, 11:55
Wohnort: Bad Mergentheim

#8

13.01.2010, 12:04

Hi Leute,

könnt ihr mir sagen wo ich die aktuelle Quelle im Gesetz für die Regelung zur Abrechnung gegenüber der Staatskasse einer Verfahrenspflegschaft in Vormundschaftssachen finde?

Is meines Wissens nach nur ein Gerichtstermin wahrzunehmen gewesen!

LG Tanja
[color=#8000BF]Das Leben ist kein Wunschkonzert...[/color]

[color=#800040]Lebe immer im "Jetzt"...[/color]

[color=#800000][b]Eure MILOU[/b][/color]
Benutzeravatar
online
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3469
Registriert: 08.06.2008, 19:07
Beruf: RPfl'in
Wohnort: ja

#9

13.01.2010, 19:45

@ Milou: Nach FamFG oder noch nach dem bis zum 1.9.2009 geltenden Recht?
____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ BildKein Grund zur Panik.


Mitglied im CdW.
Benutzeravatar
Milou
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 52
Registriert: 04.03.2009, 11:55
Wohnort: Bad Mergentheim

#10

15.01.2010, 15:15

Sorry die letzten Tage hat die Sache wegen Hektik und Stress sozusagen geruht. Und ich denk auch jetzt erst wieder dran.

Ja, also ich brauchs nach FamFG. Also das Neueste!
[color=#8000BF]Das Leben ist kein Wunschkonzert...[/color]

[color=#800040]Lebe immer im "Jetzt"...[/color]

[color=#800000][b]Eure MILOU[/b][/color]
Antworten