Seite 1 von 1

Gegenstandswert ArbR

Verfasst: 03.07.2006, 16:06
von ole.jacob
Habe ein Problem...

Mandant hat zwei Abmahnungen erhalten. Gegen beide sind wir mit dem Arbeitgeber in Kontakt getreten.

Das Mandat ist nun beendet.

Was ist denn jetzt mein Gegenstandswert bei der Abrechnung. Normal würde ich sagen, das dreifache Monatsbruttoeinkommen. Sind aber zwei Abmahnungen, jetzt also der sechsfache?

Verfasst: 03.07.2006, 16:32
von Schnecke
Bei mehreren Abmahnungen wird für jede Abmahnung ein Monatsgehalt angesetzt (LAG Hamm 5.7.1984)

Die Angabe ist schon etwas älter, ich hoffe Dir geholfen zu haben.

Verfasst: 03.07.2006, 16:49
von ole.jacob
Danke, hab die Sache jetzt erstmal dem Chef gegeben. Da haben wir noch andere Sachen für den Mandanten gemacht. Er wollte noch mal gucken.

Also Fall - vorerst - erledigt.

Danke trotzdem :blumen