irgendwie steh ich gerade voll auf dem Schlauch bei der Abrechnung.
Das Gericht hat drei Gegenstandswerte für das Verfahren festgesetzt:
- Für das Verfahren bis 01.11.2007 13.000 Euro
- Für das Verfahren ab 02.11.2007 18.000 Euro
- Für den Vergleich 22.000 Euro.
Gütetermin war im August 2007, Kammertermin Mitte November 2007.
Wie rechne ich das denn nun ab und welche Gebühr auf Basis welchen Wertes? Welchen Wert nehm ich für die Verfahrensgebühr? Und dann auch noch Differenzgebühr, aaarrggghh.
Sorry, hab gerade ein Blackout, kann mir jemand helfen?
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