nur gerichtl. Kostendeckung RS, Problematik Anrechnung?!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Gast

#1

19.02.2008, 19:13

Hallo zusammen!

Brauche dringend Hilfe!

Gerichtlich habe ich Kostendeckungszusage durch die Rechtsschutzversicherung, außergerichtlich nicht.

Jetzt habe ich folgende Abrechnung gestellt:

1,3 Geschäftsgebühr
+ Auslagen
+Umsatzsteuer

1,0 Verfahrensgebühr (für MB)
- Anrechnung 0,65
+ Auslagen
+Umsatzsteuer

und habe die Rechtsschutzversicherung darauf hingewiesen, dass sie die komplette 1,0 Verfahrensgebühr bezahlen soll.

Gezahlt wurde lediglich eine 0,35 + Auslagen + Umsatzsteuer.

Habe mit der Versicherung tel., aber die wollen einfach nicht mehr zahlen.

Dabei haben die doch die komplette gerichtliche Tätigkeit zu zahlen oder? Die beziehen sich dann immer auf das BGH-Urteil.

Wie kann ich dagegen argumentieren, worauf kann ich verweisen?

Oder liege ich falsch?

Vielen Dank für die Hilfe.

Liebe Grüße
Bunny
Janin

#2

19.02.2008, 19:28

wie ist die sache eigentlich ausgegangen? durch urteil?
Gast

#3

19.02.2008, 21:07

wir haben einen VB erwirkt und die 1,3 Geschäftsgebühr voll tituliert, die Verfahrensgebühr entsprechend gemindert.
rosa

#4

19.02.2008, 21:12

mit welcher Begründung lehnen sie denn die außergerichtliche gebührenübernahme ab?? lautet der vertrag nur auf gerichtliche übernahme?? was ist mit der 0,5 vb gebühr????
Gast

#5

19.02.2008, 21:55

ja der Vertrag lautet nur auf die gerichtliche Übernahme. Die VB-Gebühr zahlen die komplett, aber wegen der Verfahrensgebühr gibt es jetzt halt die Meinungsverschiedenheit, denn die 1,0 Gebühr für den MB ist tatsächlich entstanden, aber die Versicherung sagt, außergerichtliche Tätigkeit hat stattgefunden, deswegen Anrechnung und deswegen zahlen die dann nur 0,35! Und das finde ich nicht richtig, aber nach einer langen Diskussion fehlen mir einfach die Argumente.
_steffi_

#6

19.02.2008, 22:03

Halli hallo,

da brauchst du auch gar nicht lange mit der Rsv rumdiskutieren. Der Vertrag steht. Rechnung muss vorgerichtlich an Mdt gestellt werden. Soll der sich dich mit seiner Rsv rumschlagen, er hat ja den Vertrag auch verzapft.

LG
Steffi
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Gruftie
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#7

19.02.2008, 22:04

Das sehe ich auch so!

Liebe Grüße aus Berlin!
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

Versuche zu lächeln, auch wenn die Traurigkeit Dich zu ersticken droht…
Gast

#8

22.02.2008, 18:05

hhm, weiß nicht genau, ob der mandant sich nachher bei uns beschweren kann

und ich meine halt, dass die Versicherung die kompletten gerichtlichen Gebühren tragen müsste
Kimmy

#9

22.02.2008, 18:20

da wirst du dich wohl mit der RSV noch rumärgern müssen.

Wenn die sagen, dass sie die gerichtlichen Kosten übernehmen, bin ich an und für sich schon der Meinung, dass sie die vollen gerichtlichen Gebühren bezahlen müssen ohne Anrechnung der außergerichtlichen, da diese ja "außergerichtlich" entstanden sind und ansonsten der Mdt. schlechtergestellt ist. Die Anrechnung soll dem Mdt. ja was Gutes tun und nicht der RSV.

Aber irgendeine andere Argumentation als die obige oder Erfahrungen habe ich leider nicht, da wir - zum Glück - wenig mit RSV'n zu tun haben. Versuchen würde ich es aber trotzdem nochmal die umzustimmen. Und immer fein Fotokopie der Schreiben an Mdt. Wenn es dann nicht klappt, sieht der wenigstens, dass ihr gekämpft habt für ihn.
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