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Schwieriger KFA o.O

Verfasst: 19.02.2008, 17:33
von DiamondDust
Folgendes ist passiert:

1. Verfahren vor dem Landgericht
(Klageabweisung beantragt am 15.06.04)

Endurteil ergangen

Streitwertfestsetzung:
- bis zum 15.8.04 1000 €
- vom 16.8.04 – 14.12.04 3000 €
- ab 15.12.04 2000 €

Endurteil: Quotelung Kläger 30 %, Bekl. 70 %

2. Berufung vor dem OLG
(Januar 2007)

Endurteil ergangen

Kostenentscheidung: Kosten des Rechtsstreits in 1. Instanz werden gegeneinander aufgehoben
Kosten des Berufungsverfahrens: Quotelung Kläger 26 %, Beklagter 74 %

Was muss ich jetzt festsetzen lassen? Muss ich einen KAA an das LG für die 1. Instanz und einen ans OLG für die 2. Instanz? Muss ich den an das LG in BRAGO festsetzen lassen? welcher Streitwert gilt jetzt?

Ich blick nicht durch und würde mich über eure Hilfe freuen!

Verfasst: 19.02.2008, 17:36
von JonesJess
KfA geht immer für alle Instanzen an das Gericht der I. Instanz, also hier das LG! Gesamtstreitwert nehmen. Die einzelnen Streitwertberechnung für die Zeiträume sind nur entscheidend für die Zinsberechnung.

Verfasst: 19.02.2008, 17:41
von JonesJess
noch was vergessen: für die I. Instanz mußt du die Gebühren nach BRAGO festsetzen lassen. Der unbedingte Auftrag war vor der Einführung des RVG.

Verfasst: 19.02.2008, 17:46
von StineP
Jepp... kann mich nur anschließen.

Du machst quasi 2 Aufstellungen. 1. I. Instanz und 2. II. INstanz.

Die Zeiträume gelten meiner Meinung nach nicht für die Zeiträume... Meiner Meinung nach muss man hier mal prüfen, ob der erste Wert vielleicht vor Termin galt und dann zB der zweite Wert ab Termin galt

Verfasst: 19.02.2008, 20:07
von Sandra S.
Die Kostenentscheidung im Berufungsverfahren hebt die KGE der ersten Instanz auf.

Da gem. Berufungsurteil die Kosten der ersten Instanz gegeneinander aufgehoben wurden, brauchst du für die erste Instanz keinen KFA stellen (es sei denn, ihr habt Gerichtskosten eingezahlt; da ihr aber deinem Beitrag nach Beklagte wart, da ist das ja eher unwahrscheinlich).

Würde also einen KFA bzgl. der Kosten des Berufungsverfahrens stellen. Und das - wie schon gesagt - beim erstinstanzlichen Gericht. Am besten beide Az angeben.

EDIT: und zum Streitwert steht bestimmt was im Berufungsurteil, oder?

Verfasst: 20.02.2008, 09:26
von Smilie
Kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. Die verschiedenen Zeiträume sind nur zur Überprüfung, wann der Termin stattgefunden hat und nach welchem Wert die Terminsgebühr zu berechnen ist.

Ansonsten würde ich es genauso machen wie Sandra.

Verfasst: 20.02.2008, 09:31
von rosa
genau richtig, I Instanz muss der KLÄGER einen KAA Antrag einreichen....nur ihn betrifft das ja wegen der Gerichtskosten.... über die zweite Instanz dann beide, da Quoteleung....

Die verschiedenen Zeitspannen sind dafür wichtig, dass man guckt, aus welchem GW der Termin abgerechnet wird, d.h. in welchen Zeitraum er gefallen ist.,.

Verfasst: 20.02.2008, 17:24
von DiamondDust
Ich danke allen, die geantwortet haben vielmals. Ihr habt mir sehr geholfen und es hat super geklappt :-)

TAUSEND DANK :D