Streitwertbeschwerde RA Kosten und GK?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
KKRSpallek
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#11

15.05.2018, 15:01

Schande über mich, dass ich diesen alten Thread wieder rauskrame, aber im neuen RVG konnte ich diesbezüglich nix finden. :-?

Die Gegenseite hat Streitwertbeschwerde eingelegt und begehrt, dass der Streitwert von festgesetzten EUR 22.000,00 auf EUR 95.000,00 angehoben werden soll.

Nun die eigentliche Frage:

Fallen für uns Gebühren für das Beschwerdeverfahren an, die wir gegenüber unseren Mandanten abrechnen können? Wenn ja, in welcher Höhe?
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Anahid
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#12

15.05.2018, 18:42

Wenn Ihr Prozessbevollmächtigte gewesen seid, darf ich auf § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 RVG verweisen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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