Verfasst: 20.02.2008, 11:18
Ok..
Heißt das dann hier, dass ich als GW
1. Gebühren des beigeordneten Anwalts nach PKH z.b. 800,00 €
2. Differenz PKH zu normalen Gebühren z.b. 1.000,00 €
Insgesamt 1.800,00 €
und falls angefallen
Sachverständigengebühren + Gerichtskosten nehme?
Heißt das dann hier, dass ich als GW
1. Gebühren des beigeordneten Anwalts nach PKH z.b. 800,00 €
2. Differenz PKH zu normalen Gebühren z.b. 1.000,00 €
Insgesamt 1.800,00 €
und falls angefallen
Sachverständigengebühren + Gerichtskosten nehme?