Terminsgebühr und Fahrtkosten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Karin123
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#1

13.02.2008, 14:57

Hallo Zusammen,

gegen unseren Mandanten M wird eine Klage am Ort A eingereicht. Zu diesem Zeitpunkt wohnt M auch noch in A.

Kurze Zeit später zieht M nach B. Damit wäre für ihn prinzipiell auch das Amtsgericht in B zuständig (jetzt nicht für diese Klage).

1. Wie sieht es denn mit Fahrtkosten aus. Wir kommen aus dem Ort C.
Kann ich jetzt zumindest anteilig die Fahrtkosten für Fahrten von Ort B nach A im Kostenfestsetzungsantrag ansetzen?

2. Es fanden in dieser Sache 4 Termine vor dem Amtsgericht statt. Terminsgebühr fällt ja leider nur einmal an. Wie sieht es aber mit der Abwesenheitspauschale? Kann ich die viermal ansetzen?
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NORTHERN DINO
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#2

13.02.2008, 15:05

Zu den anwaltlichen Reisekosten lies Dir mal diesen Fred durch:

http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=12571
~ Grüßle ~
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Smilie
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#3

13.02.2008, 15:32

Die Abwesenheitspauschale kannst Du für jeden Termin ansetzen!!!
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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Monte
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#4

13.02.2008, 16:12

:zustimm @Smilie.Aber nciht nur die Abwesenheitspauschale,sondern auch die Fahrtkosten.
Wer kämpft, kann verlieren.Wer nicht kämpft, hat schon verloren!
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