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Terminsgebühr bei Erledigungserklärung

Verfasst: 12.02.2008, 11:20
von ReNo
Wir haben jetzt einen Rechtsstreit für erledigt erklärt, weil Gegenseite nach Einreichung gezahlt hat.

Wir kriegen jetzt nur die Verfahrensgebühr oder? Termin hat noch nicht stattgefunden gehabt.
Und die eingezahlten Gerichtskosten verringern sich auf 1,0, oder?

Verfasst: 12.02.2008, 11:25
von petramaus
Würde ich auch sagen. Nur Verfahrensgebühr, Termin gabs ja nicht. GK verringern sich dann auch. Also richtig gedacht :)

Verfasst: 12.02.2008, 11:26
von Xuka
Hi!

Ihr bekommt tatsächlich keine Terminsgebühr, siehe auch Entscheidung des BGH (VI ZB 53/06).

Nach Nr. 1211 Nr. 4 GKG verringern sich die Gerichtskosten von 3,0 auf 1,0.

Grüße

Verfasst: 12.02.2008, 11:26
von Silwyna
:zustimm

Verfasst: 12.02.2008, 11:28
von ReNo
Danke.

Verfasst: 12.02.2008, 11:29
von ReNo
Danke.

Verfasst: 12.02.2008, 11:29
von ReNo
Danke.

Verfasst: 12.02.2008, 12:36
von misspinky1984
Lediglich die Verfahrensgebühr entsteht .. bei den GK ist es meines Erachtens jedoch entscheidend, "wie" das Gericht über die Kostentragung entscheidet.

Wir haben hier oft Erledigungserklärungen und stellen Kostenantrag. Wenn sich der Beklagte dann nicht der Erledigungserklärung anschließt, entstehen leider die 3 vollen GK-Gebühren!

Verfasst: 12.02.2008, 12:44
von Smilie
Muss Misspinky zustimmen: Bitte mal prüfen, ob das Gericht über die Kostentragung entschieden hat. Wenn ja, dann fallen die vollen 3,0 GK an. Oder habt Ihr Euch mit der Gegenseite geeinigt und denen eine Rechnung geschickt, die die dann auch gezahlt haben? Wenn das so ist, fällt mit der Erledigungserklärung nur eine Gerichtsgebühr von 1,0 an.

Verfasst: 12.02.2008, 12:48
von ReNo
Die Gegenseite hat um Klagerücknahme gebeten und gesagt, dass sie sämtliche Kosten tragen. Ich werde jetzt gegenüber der Beklagten abrechnen. außergerichtlich und gerichtlich und auch erst einmal alle gezahlten Gerichtskosten geltend machen und dann abwarten, was wir vom Gericht erstattet bekommen und diesen Betrag dann zurückzahlen.