Hallo,
ich mache gerade einen KfA (I. Instanz verloren, II. Instanz gewonnen)
I. Instanz (Klage 02/2004 - Urteil 05/2005)
II. Instanz (Berufung 06/2005 - Urteil 02/2008)
Da rechne ich doch nach RVG in der I. Instanz ab, oder? Weil das Urteil ist ja aus 2005.
Viele Grüße,
Laura M.
kurze Frage... BRAGO/RVG
- petramaus
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Die Übergangsvorschriften stehen in § 60 RVG. Ich würd aber sagen, dass die erste Instanz noch nach BRAGO abgerechnet wird, da diese ja vor Inkrafttreten des RVG begonnen hat...
- Refa_Cologne_M
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hmmm ich würde etwas anders abrechnen.
die geschäftsgebühr der ersten instanz ist zu Bragozeiten angefallen, somit diese nach BRAGO und den Rest nach RVG abrechen.
Weil ausschlaggebend ist der Zeitpunkt, zu dem eine Forderung fällig wurde, und im Februar 04 gab es das RVG noch nicht *hoffe ich irre mich da nicht*
die geschäftsgebühr der ersten instanz ist zu Bragozeiten angefallen, somit diese nach BRAGO und den Rest nach RVG abrechen.
Weil ausschlaggebend ist der Zeitpunkt, zu dem eine Forderung fällig wurde, und im Februar 04 gab es das RVG noch nicht *hoffe ich irre mich da nicht*
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Oje, nehme meine Aussage zurück, habe die 02/04 überlesen...
Die I. Instanz mußt Du dann nach BRAGO abrechnen, da das RVG ja erst ab 06 oder 07/2004 Inkraft getreten ist.
Die I. Instanz mußt Du dann nach BRAGO abrechnen, da das RVG ja erst ab 06 oder 07/2004 Inkraft getreten ist.
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
also...
unsere bestellung war vor dem Monat 07/2004
Termin war aber im Monat 11/2004
Beendet wurde es im Monat 05/2005
Heut ist ein richtiger Montag. Steh voll auf´m Schlauch.
Hat nicht auch der Beendigungszeitpunkt was zu sagen? das such ich gerade in den übergangsvorschriften...
unsere bestellung war vor dem Monat 07/2004
Termin war aber im Monat 11/2004
Beendet wurde es im Monat 05/2005
Heut ist ein richtiger Montag. Steh voll auf´m Schlauch.
Hat nicht auch der Beendigungszeitpunkt was zu sagen? das such ich gerade in den übergangsvorschriften...
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Habe jetzt auch noch einmal nachgesehen; Ihr habt den unbedingten Auftrag vor dem 07/2004 also mußt Du für diese Instanz nach BRAGO abrechnen.
Die Ausnahme wäre nur in der Rechtsmittelinstanz: Wenn Ihr bereits in der Angelegenheit gerichtlich tätig wart und es sich um ein Rechtsmittelverfahren handelt.
Die Ausnahme wäre nur in der Rechtsmittelinstanz: Wenn Ihr bereits in der Angelegenheit gerichtlich tätig wart und es sich um ein Rechtsmittelverfahren handelt.
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Der Beendigungszeitpunkt - ist der nicht ausschlaggebend für die Ust?
Zeitpunkt der Auftragserteilung bzw. der nächsten Handlung ist für die Gebühren ausschlaggebend. So denk ich..
Zeitpunkt der Auftragserteilung bzw. der nächsten Handlung ist für die Gebühren ausschlaggebend. So denk ich..