kurze Frage... BRAGO/RVG
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@lonelyrose: Der Beendigungszeitpunkt ist ausschlaggebend für die UST. Aber hier geht es um BRAGO oder RVG, da ist die Auftragserteilung entscheidend!
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Lag ich auch falsch, dachte RVG wär die I. Instanz abzurechnen. Eben noch mal in ner älteren Akte von uns geschaut, wo genau so ein Fall moniert wurde, weil RVG statt BRAGO abgerechnet wurde.
Leben heißt zu lernen wie man fliegt
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Meinungsaustausch ist, wenn man mit seiner Meinung zum Chef geht und mit dessen Meinung zurückkommt
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- Klopfer
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I. Instanz (Klage 02/2004 - Urteil 05/2005) ---BRAGO da Auftrag aus 2004 und Klage auch; aber mit 16 % Märchensteuer
II. Instanz (Berufung 06/2005 - Urteil 02/2008) RVG Da Auftrag aus 2005 aber 19 % Märchensteuer
II. Instanz (Berufung 06/2005 - Urteil 02/2008) RVG Da Auftrag aus 2005 aber 19 % Märchensteuer
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- shila1978
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Hallo! Ich habe folgendes Problem: Im Jahr 2004 haben wir den Schuldner zur Zahlung aufgefordert und 7,5/10 Geschäftsgebühr nach BRAGO abgerechnet. Danach passierte nichts (außer ZV) und jetzt wurde eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen. Für die Ratenzahlungsvereinbarung soll ich Vergleichs- bzw. Einigungsgebühr berechnen. Berechne ich diese auch nach BRAGO (da außergerichtlich ja nach BRAGO abgerechnet wurde) oder nach RVG (weil die Ratenzahlungsvereinbarung - sprich ein Vergleich - erst jetzt zustande kam?) Hiiiilffeeeeeeeeeeeeeee
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Weil sie ihrem Chef ständig hinter her oder vor ihm davon laufen müssen! ;-)
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Ich würde nach RVG abrechnen, da dies für mich nach der ZV eine neue Angelegenheit wäre.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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- shila1978
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Ja so dachte ich mir das auch, bin aber nicht sicher. Ich meine auch irgendwann einmal gehört zu haben, dass es zur "neuen Sache" wird, wenn zwischen den Tätigkeiten mehr als zwei Jahre liegen...
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Denk so wie lonelyrose....Ausschlaggebend für MwSt ist Beendigungszeitpunkt.
Bei Gebühren die Auftragserteilung.
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