Seite 3 von 3

Verfasst: 12.02.2008, 08:42
von StineP
Aber ich kann doch nicht erst so kurz vorm Termin jemanden suchen... Ich finde das unverschämt. Ich schau mal in die Akte. Moment.

Also: Ladung kam am 08.01.

huch... UBV am 29.01. beauftragt. Also vor genau 2 Wochen...

Verfasst: 12.02.2008, 08:43
von StineP
Achso: Wie meinst du, intern rechnen wir auf Gebührenvereinbarung ab???

Im Gegenteil. Wir haben noch nie Gebührenteilung oder sowas vereinbart.

Dem UBV stehen immer die 0,65 VG und 1,2 TG zu. Wir machen das nie anders.

Verfasst: 12.02.2008, 09:03
von mrsgoalkeeper
Hat Dein Chef Geld zu verschenken? Er hat doch die ganze Arbeit. Der UB nimmt doch nur den Termin wahr und stellt im Zweifelsfall nur einen Antrag.... also wir vereinbarten i.d.R. Teilung der festsetzungsfähigen Gebühren. Damit ist man - besonders wenn man gewinnt - eigentlich immer auf der ganz sicheren Seite.

Zwei Wochen vor dem Termin halte ich für akzeptabel. Es wäre schön wenn Du mich über das Ergebnis auf dem Laufenden halten könntest.

Verfasst: 12.02.2008, 09:10
von Kimmy
Ich suche auch immer gleich nen UBV, wenn ich die Ladung bekomme. Wenn eine Klagerwiderung eingegangen ist, kann ich eigentlich nicht mehr damit rechnen, dass keine Verhandlung stattfindet. Ich würde auf jeden Fall versuchen, die UBV-Gebühren mit festsetzen zu lassen mit dem Hinweis, dass die fiktiven Kosten (Reisekosten und Abwesenheitsgeld von Hamburg nach Dortmund) höher gewesen wären.

Schau auch mal hier: http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=12856&highlight=

Verfasst: 12.02.2008, 09:23
von StineP
Klar, ich informiere euch. =)

Danke, Kimmy.

Re: Wann entsteht VG für UBV?

Verfasst: 24.08.2020, 13:15
von icerose
Ich häng mich hier mal dran, weil der Betreff genau zu meiner Frage passt.

Sachverhalt:
Ladung (zum Termin Anfang Juli in Kiel) kommt im Februar, wir beauftragen umgehend unseren TV in Kiel. Gegen Ende März erledigt sich ein Teil der Klage, was natürlich dazu führt, dass der Streitwert geringer wird. Dementsprechend lautet auch der Streitwertbeschluss.

Frage: Bekomme ich die VG für den UBV aus dem vollen Wert, weil er ja lange vor dem Termin beauftragt wurde, festgesetzt? Wenn ja, wie begründe ich das?

Lieben Dank im Voraus.

Re: Wann entsteht VG für UBV?

Verfasst: 24.08.2020, 13:27
von Anahid
Du willst wissen, ob Du die festgesetzt bekommst? Meiner Meinung nach nein. Die Beauftragung dürfte m.E. als verfrüht angesehen werden. Innerhalb von Monaten bis zum Termin kann sich noch alles mögliche tun. Wenn ich mich recht erinnere gilt eine die Beauftragung eines TV in einem Zeitraum von zwei Wochen vor dem Termin als ausreichend.

Re: Wann entsteht VG für UBV?

Verfasst: 24.08.2020, 13:54
von icerose
Danke, Ana.
Wir haben den TV so früh beauftragt, weil in dieser Sache klar war, dass der Termin stattfinden wird. Und das Gericht moniert ja auch "nur" wegen dem Streitwert.

Re: Wann entsteht VG für UBV?

Verfasst: 24.08.2020, 14:02
von Anahid
Ja, eben. Wenn der TV später beauftragt worden wäre, dann wäre der SW niedriger gewesen. Ich hab ja gar nicht bestritten, dass die TV-Kosten mit festgesetzt werden können; nur bin ich der Auffassung, dass die Beauftragung zu früh war und deswegen erstattungsfähig nur die Gebühren aus dem niedrigeren SW sein dürften.

Re: Wann entsteht VG für UBV?

Verfasst: 24.08.2020, 14:13
von icerose
Ok. Dann werd ich das hinnehmen und meinen Kfa korrigieren.
Danke dir.