Wann entsteht VG für UBV?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
StineP

#11

11.02.2008, 18:38

Uns ist das ja egal... Schließlich zahlt er ja die entstandenen Kosten =)
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#12

11.02.2008, 18:41

das stimmt allerdings. Nur ist halt ärgerlich, wenn man sich einen Anwalt alles gesucht hat, dem die ganzen Sachen zukommen lassen hat, der sich gemeldet hat und dann toll Anerkenntnis alles für die Katz....:roll:
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Kimmy

#13

11.02.2008, 19:31

hoffentlich sind eure UBV-Kosten auch festsetzungsfähig...

Ansonsten: Auch beim UBV entsteht die VG mit Entgegennahme der Information.
StineP

#14

11.02.2008, 20:01

Meinst du nicht, dass die nicht festsetzungsfähig sind?? Also der Termin wurde bereits Anfang Januar anberaumt.. Jetzt erst (ne Woche vor Termin) wurde anerkannt... Find das ja schon frech, wenn man verlangen würde, dass unser Mandant diese Kosten zu tragen hätte.
Kimmy

#15

11.02.2008, 21:11

Ob diese Kosten festsetzungsfähig sind kommt darauf an, wo ihr euren Sitz habt, wo der Mdt. seinen Sitz hat und wo der Gerichtsort ist. Sag mal durch, dann wissen wir auch, ob die Kosten festsetzbar sind oder nicht.
mrsgoalkeeper
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#16

11.02.2008, 21:19

Die Erstattungsfähigkeit der UB-Kosten könnte in Deinem Fall wirklich ein Problem werden. Normalerweise werden die Kosten ja zugestanden, wenn die Reisekosten des am Sitz der Partei ansässigen HB höher gewesen wären, als die Kosten die durch den UB entstanden sind. In Deinem Fall wären aber gar keine Reisekosten entstanden.

Probier es aber auf jeden Fall. Mehr als absetzen kann das Gericht ja nicht. Du solltest im Antrag aber schon eine Begründung für die Erstattungsfähigkeit bringen.
StineP

#17

12.02.2008, 07:27

Aaaaalso. Wir sitzen in der Nähe von Hamburg. Unser Mandant auch.

Der Termin: Dortmund... Mein Chef wäre den ganzen Tag unterwegs gewesen... Der Streitwert liegt bei ungefähr.. muss mal grübeln. 600 € vielleicht? Beklagter hat Sitz in Dortmund... ach, wem sag ich das =)
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#18

12.02.2008, 07:52

Also wie gesagt, versuch es auf jeden Fall. Begründen würde ich sinngemäß so:

Hat der Kläger, um seiner Verpflichtung zur kostengünstigen Prozessführung nachzukommen, zur Wahrnehmung des vor dem ...Gericht in Dortmund anberaumten Termines einen Unterbevollmächtigten beauftragt. Die hierdurch entstandenen Mehrkosten sind erstattungsfähig. Es kann dem Kläger nicht zum Nachteil gereichen, dass der Beklagte erst kurz vor dem Termin den Klageanspruch anerkannt hat...

vielleicht fällt Dir ja noch ein bißchen mehr anhand der Akte ein. Ich hoffe, Ihr habt den UB erst kurz vor dem Anerkenntnis beauftragt. Das würde ich dann auch aufnehmen, dass der Kläger extra lange zugewartet hat, bevor er einen UB beauftragt hat.
StineP

#19

12.02.2008, 08:15

Nein, wir haben den UBV beauftragt, als Termin anberaumt wurde. Und das war schon vor Wochen... Anerkannt hat er ja erst jetzt, wo Freitag Termin ist. Also ich bin der Meinung, dass man gerade deshalb nicht erwarten kann, dass unser Mandant die entstandenen Kosten trägt.

Hoffe, der UBV weiß auch, dass er was erhalten kann. Ob ich ihn drauf hinweise?
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#20

12.02.2008, 08:31

Wenn Ihr den UB schon so früh beauftragt habt, habe ich meine Zweifel, ob Ihr ihn erstattet bekommt. Man muss ja immer damit rechnen, dass der Termin nicht stattfindet....

Bezüglich des UB´s würde ich erstmal warten, was er abrechnet. Intern abrechnen tut ihr ja letztlich eh auf der Basis der Gebührenvereinbarung.
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