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Vergleichsgebühr?

Verfasst: 11.02.2008, 10:11
von hefalumpine
Hallo,

brauche kurz Eure Meinung zu folgendem Fall:

Gerichtsverfahren, mdl. Verhandlung, Vergleich der rechtskräftig wird. Dann wird der Vergleich angefochten und Streitverfahren geht weiter und endet mit Urteil.

Kann man die Vergleichsgebühr nehmen? Ich würde sagen ja, weil der Vergleich eigentlich rechtskräftig wurde, oder?

L.G. Tanja

Verfasst: 11.02.2008, 10:14
von Bärchen
Der Vergleich wurde rechtskräftig und wurde dann noch angefochten? Hm, gute Frage. So einen Fall hatte ich noch nie. Ich würde aber einfach erst einmal "ja" sagen. Bin mir aber überhaupt nicht sicher, da das Verfahren ja anschließend ja doch durch ein Urteil beendet wurde.

Daher würd ich schlussendlich sagen: Da müssen die RVG-Spezies dran.

Verfasst: 11.02.2008, 10:19
von LuzZi
Ich würde hier schon eine Vergleichsgebühr abrechnen. Der Vergleichkam ja zuerst zustande und wurde, nachdem er rechtskräftig geworden ist, angefochten.

Verfasst: 11.02.2008, 10:36
von Gast
:zustimm @Luzzi

Verfasst: 11.02.2008, 10:36
von hefalumpine
Euch allen vielen Dank für die schnellen Antworten