Vergleichsgebühr?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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hefalumpine
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#1

11.02.2008, 10:11

Hallo,

brauche kurz Eure Meinung zu folgendem Fall:

Gerichtsverfahren, mdl. Verhandlung, Vergleich der rechtskräftig wird. Dann wird der Vergleich angefochten und Streitverfahren geht weiter und endet mit Urteil.

Kann man die Vergleichsgebühr nehmen? Ich würde sagen ja, weil der Vergleich eigentlich rechtskräftig wurde, oder?

L.G. Tanja
Bärchen

#2

11.02.2008, 10:14

Der Vergleich wurde rechtskräftig und wurde dann noch angefochten? Hm, gute Frage. So einen Fall hatte ich noch nie. Ich würde aber einfach erst einmal "ja" sagen. Bin mir aber überhaupt nicht sicher, da das Verfahren ja anschließend ja doch durch ein Urteil beendet wurde.

Daher würd ich schlussendlich sagen: Da müssen die RVG-Spezies dran.
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LuzZi
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#3

11.02.2008, 10:19

Ich würde hier schon eine Vergleichsgebühr abrechnen. Der Vergleichkam ja zuerst zustande und wurde, nachdem er rechtskräftig geworden ist, angefochten.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
hefalumpine
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#5

11.02.2008, 10:36

Euch allen vielen Dank für die schnellen Antworten
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