Hallo
Ich muss eine Abrechnung in einer Verkehrsunfallsache machen. Die Sache geht gegen die Grüne Karte e.V. + den Fahrzeugführer. Abrechnen muss ich mit der RS-Versicherung, die außerger und gerichtl. Deckungszusage erteilt hat.
Also außerger. ging es um 2.499,71 € Reparaturkosten incl. Unfallkostenpauschale. Die Gegenseite hat nix gezahlt. Die eigene Vollkasko hat 1.452,71 € gezahlt, den Rest erst mal der Mdt. selbst.
Eingeklagt wurden 1477,00 €, sowie 323,28 € wegen Höherstufung Kaskoversicherung. 1 HVT fand statt. Vergleich wurde geschlossen über 1.500,00 €.
Was kann ich abrechnen? Bekommt man für die außergerichtliche Erledigung auch die Gebühr ? obwohl sich die Sache dadurch nicht ganz erledigt hat?
Wie muss meine Kostennote (mit Streitwert) aussehen ?
Bin Euch für Eure Hilfe sehr dankbar.
Meggie
Abrechung in Verkehrsunfallsache !
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Eigentlich gar nicht. Dadurch, dass die eigene Vollkaskosversicherung des Mdt. 1.452,17 € gezahlt hat auf die Reparaturkosten, sind halt "nur" 1.477,00 € eingeklagt worden.
Die Vollkasko holt sich selbst die 1.452,17 € von der Grünen Karte eV. wieder ! Ich bin mir also nicht sicher, ob es sich wirklich erledigt hat ?
Gruß
Meggie
Die Vollkasko holt sich selbst die 1.452,17 € von der Grünen Karte eV. wieder ! Ich bin mir also nicht sicher, ob es sich wirklich erledigt hat ?
Gruß
Meggie
da entsteht in jedem fall keine einigungsgebühr, weil keine einigung getroffen wurde.
ggü. der rsch
rechnest du aus dem vollen gw
1,3
Auslagen
evtl. Akteneinscht
+ Kopien ab.
Habt ihr in der I. Inst. die RA-Geb. miteingeklagt?!
dann Abrechnung für I. Inst.
Klagebetrag bzw. streitwertfestsetzung, hat das ag die kosten für die höherstufung mit auf den gw gezählt?!
dann eben gw 1477,00 evtl. + höherstufung:
1,3 VG
abzgl. Anrechnung
1,2 TG
1,0 Einigung aus vollem GW also 1477,00 evtl. + höherstufung:
auslagen
ggü. der rsch
rechnest du aus dem vollen gw
1,3
Auslagen
evtl. Akteneinscht
+ Kopien ab.
Habt ihr in der I. Inst. die RA-Geb. miteingeklagt?!
dann Abrechnung für I. Inst.
Klagebetrag bzw. streitwertfestsetzung, hat das ag die kosten für die höherstufung mit auf den gw gezählt?!
dann eben gw 1477,00 evtl. + höherstufung:
1,3 VG
abzgl. Anrechnung
1,2 TG
1,0 Einigung aus vollem GW also 1477,00 evtl. + höherstufung:
auslagen