Abrechung in Verkehrsunfallsache !

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Meggie
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#1

07.02.2008, 10:08

Hallo

Ich muss eine Abrechnung in einer Verkehrsunfallsache machen. Die Sache geht gegen die Grüne Karte e.V. + den Fahrzeugführer. Abrechnen muss ich mit der RS-Versicherung, die außerger und gerichtl. Deckungszusage erteilt hat.

Also außerger. ging es um 2.499,71 € Reparaturkosten incl. Unfallkostenpauschale. Die Gegenseite hat nix gezahlt. Die eigene Vollkasko hat 1.452,71 € gezahlt, den Rest erst mal der Mdt. selbst.

Eingeklagt wurden 1477,00 €, sowie 323,28 € wegen Höherstufung Kaskoversicherung. 1 HVT fand statt. Vergleich wurde geschlossen über 1.500,00 €.

Was kann ich abrechnen? Bekommt man für die außergerichtliche Erledigung auch die Gebühr ? obwohl sich die Sache dadurch nicht ganz erledigt hat?

Wie muss meine Kostennote (mit Streitwert) aussehen ?

Bin Euch für Eure Hilfe sehr dankbar.

Meggie
Tigra
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#2

07.02.2008, 10:09

wie hat sich den außergerichtlich die sache erledigt?!
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Meggie
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#3

07.02.2008, 10:34

Eigentlich gar nicht. Dadurch, dass die eigene Vollkaskosversicherung des Mdt. 1.452,17 € gezahlt hat auf die Reparaturkosten, sind halt "nur" 1.477,00 € eingeklagt worden.
Die Vollkasko holt sich selbst die 1.452,17 € von der Grünen Karte eV. wieder ! Ich bin mir also nicht sicher, ob es sich wirklich erledigt hat ?
Gruß
Meggie
Tigra
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#4

07.02.2008, 10:38

da entsteht in jedem fall keine einigungsgebühr, weil keine einigung getroffen wurde.

ggü. der rsch
rechnest du aus dem vollen gw
1,3
Auslagen
evtl. Akteneinscht
+ Kopien ab.

Habt ihr in der I. Inst. die RA-Geb. miteingeklagt?!

dann Abrechnung für I. Inst.

Klagebetrag bzw. streitwertfestsetzung, hat das ag die kosten für die höherstufung mit auf den gw gezählt?!

dann eben gw 1477,00 evtl. + höherstufung:
1,3 VG
abzgl. Anrechnung
1,2 TG
1,0 Einigung aus vollem GW also 1477,00 evtl. + höherstufung:
auslagen
Meggie
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#5

07.02.2008, 10:57

Danke schön !
Tigra
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#6

07.02.2008, 11:01

bitte kein problem :D
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