Akteneinsicht abrechnen!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Suza
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#1

06.02.2008, 15:35

Hallöchen!

Wir haben eine Akte wo wir nur die Akteneinsicht beantragt haben.

Was kann man hier abrechnen???
JonesJess
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#2

06.02.2008, 15:38

Wenn ihr nur dieses Schreiben rausgeschickt habt, würde ich eine Gebühr für ein einfaches schreiben nehmen und die Auslagen für die AE.
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
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Soenny
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#3

06.02.2008, 15:38

Pauschale für Akteneinsicht (meistens 25 €, ich versuchs auch schon mal mit 30 €, was auch meistens funktioniert :wink: ), Aktenversendungspauschale, Kopierkosten, USt., sonst nix.
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#4

06.02.2008, 15:39

Würd sagn da kriegste nur die Gebühr für n einfaches Schreiben Nr. 2302 VV. Wenn überhaupt. Im Grunde hätt der Mdt. dat ja au machen können. Kannste dann glaube nur die 12,-- eus abrechnen.
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#5

06.02.2008, 16:39

ASoenny hat geschrieben:Pauschale für Akteneinsicht (meistens 25 €, ich versuchs auch schon mal mit 30 €, was auch meistens funktioniert :wink: ), Aktenversendungspauschale, Kopierkosten, USt., sonst nix.
Ich war der Meinung genau das gilt nur für Versicherungen :? Zunmindest ist das laut meinem Kommentar so.
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#6

06.02.2008, 18:30

Du kannst sogar die Grundgebühr ansetzen. Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass der Anwalt sich - auch wenn nur Akteneinsicht beantragt wurde - bereits ausführlich mit der Angelegenheit befasst hat aufgrund eines ausführlichen Gesprächs mit dem Mandanten etc.
Ich bin jedenfalls immer damit durchgekommen, auch bei der RS.

Also:
Grundgebühr, Kopiekosten, PTA-Pauschale, Auslagen für Akteneinsicht und MwSt.

edit:
Es geht doch um ein Bußgeld- bzw. Strafverfahren, oder?
Ansonsten natürlich Gebühr für einfaches Schreiben.
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

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#7

06.02.2008, 18:48

Dottie hat geschrieben:Würd sagn da kriegste nur die Gebühr für n einfaches Schreiben Nr. 2302 VV. Wenn überhaupt. Im Grunde hätt der Mdt. dat ja au machen können. Kannste dann glaube nur die 12,-- eus abrechnen.
Was hätte der Mandant machen können?
Akten anfordern hätte er zwar machen können, aber bekommen hätte er sie nicht.
Kopieren hätte er nicht selbst können, weil er die Akte ja nicht hat. Und in der Kanzlei selbst kopieren und noch sein eigenes Papier mitbringen macht ja auch keiner :wink:

Ich würde es berechnen wie Zauberdrops, also Geschäftsgebühr etc.
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#8

07.02.2008, 05:33

Leider hat Suza hat nicht dazugeschrieben, um was für eine Sache es ging. Wenn es eine Straf-/Bußgeldsache war, kann sie natürlich die Grundgebühr abrechnen. War es z.B. nur eine Akteneinsicht aus einem anderen Verfahren, in welchem der Mandant selbst nicht beteiligt ist und die Akteneinsicht nur der Information dient (z.B. bei Unfallsachen, um festzustellen, ob der Verursacher verurteilt wurde), wäre die Abrechnung der Grundgebühr falsch und alles andere "Gebührenschinderei".
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#9

07.02.2008, 09:11

@ ASoenny: Aber willste denn nur die Auslagen für die Aktenübersendung abrechnen? Ich meine, ein bisschen Gebühr muss schon dabei rausspringen. Von wegen irgend jemand muss das ja Schreiben und so. Bin schon der Meinung, dass die Gebühr für ein einfaches Schreiben gerechtfertigt ist.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

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#10

07.02.2008, 09:13

Aus welchem Wert oder pauschal?

Ich denke, wir warten mal, ob Souza uns weitere Informationen dazu gibt :wink:
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